Nachhaltigkeitsprozess

Unsere Ausschlusskriterien

Diese Ausschlusskriterien sind fester Bestandteil unseres Nachhaltigkeitsprozesses, bevor Emittenten für einen Evergreen-Fonds zugelassen werden. 111 Kriterien über vier Fonds — jeder Fonds hat seinen eigenen Katalog.

Ausschlusskriterien

Evergreen Sustainable World Stocks

gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert

Unternehmen

Umsatzschwellen

Alkohol

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung von Alkohol oder mehr als 30 % ihres Umsatzes unmittelbar aus dem Vertrieb von Alkohol erzielen. Alkohol ist definiert als jede vergorene Spirituose, die Ethylalkohol oder Ethanol als berauschendes Mittel enthält.

Produktion > 5 %, Vertrieb > 30 %

Fossile Brennstoffe

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb fossiler Brennstoffe (Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl) erzielen. Dies beinhaltet auch Fracking und Ölsande.

> 0 %

Fossile Energieerzeugung

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie erzielen. Netzbetreiber zählen nicht hierzu.

> 10 %

Atomenergie

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung aus atomaren Quellen gewonnener Energie erzielen.

> 0 %

Waffen

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Waffen erzielen. Als Waffe gilt jeder Gegenstand, der direkt oder indirekt zu Offensivzwecken genutzt werden kann — dazu zählen konventionelle, zivile, militärische, biologische und nukleare Waffen. Bei unkonventionellen Waffen erstreckt sich der Ausschluss zusätzlich auf vorgelagerte Tätigkeiten, also auf die Zulieferung.

> 0 %

Tabak

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Tabak erzielen. Tabak ist definiert als Zusatzstoff, welcher aus der getrockneten Nikotinpflanze gewonnen wird.

> 0 %

Glücksspiel

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Glücksspiel erzielen. Glücksspiel ist definiert als der Einsatz von Geld oder Wertgegenständen auf den Ausgang eines Spiels, eines Wettbewerbs oder eines Ereignisses, dessen Ausgang vom Zufall abhängt, im Bewusstsein des Risikos und in der Hoffnung auf einen Gewinn.

> 0 %

Pornografie / Erwachsenenunterhaltung

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von pornografischem Material oder Erwachsenenunterhaltung erzielen. Das umfasst solche Unternehmen, die an der Produktion von Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind und/oder Etablissements für Erwachsenenunterhaltung besitzen bzw. betreiben, einschließlich Erwachsenenfilme und -fernsehprogramme, Magazine und Erwachsenen-Websites, sowie Unternehmen, die am Vertrieb von Materialien der Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind.

> 0 %

Nicht notwendige Tierhaltung

Ausschluss von Emittenten, die Tierhaltung oder -produktion zum Zwecke des Vertriebs im Sinne der GICS-Klassifizierung „Consumer Discretionary“ betreiben bzw. im Vertrieb tierischer Produkte im Sinne dieser Klassifizierung tätig sind oder wiederholt gegen Tierschutzgesetze verstoßen haben.

> 0 %
Ratings und Normen

Bloomberg ESG Governance Pillar Score

Ausschluss von Emittenten, die einen durch Bloomberg ermittelten ESG Governance Pillar Score von 2 unterschreiten. Der Score bewertet die Bereiche Managementstrukturen und -vergütung sowie Eigentümerrechte.

unter 2

MSCI ESG Rating

Ausschluss von Emittenten, die ein durch MSCI ESG Research ermitteltes Rating von BB unterschreiten.

unter BB

Sustainalytics Score

Ausschluss von Emittenten, die einen durch Sustainalytics ermittelten Risiko Score von 30 überschreiten.

über 30

Emissionsintensität

Ausschluss von Emittenten, die ein Emissionsintensitäts-Perzentil von 50 % im Vergleich zur Peergroup überschreiten. Die Peergroup orientiert sich an der BICS-Level-4-Gruppe sowie an der Umsatznähe zum Emittenten.

Perzentil über 50 %

United Nations Global Compact

Ausschluss von Emittenten, die nicht in Übereinstimmung mit dem United Nations Global Compact sind.

ohne Umsatzschwelle
Qualitatives Screening

Kinderarbeit

Ausschluss von Emittenten, die an Rechtsfällen im Zusammenhang mit Kinderarbeit oder an weit verbreiteten oder ungeheuerlichen Fällen von Kinderarbeit beteiligt waren, die Widerstand gegen verbesserte Praktiken leisten oder die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

ohne Umsatzschwelle

Kontroverses Umweltverhalten

Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

ohne Umsatzschwelle

Nicht notwendige Tierversuche

Ausschluss von Emittenten, die Tierversuche durchführen. Hiervon ausgenommen sind Emittenten, die damit gesetzlichen Vorschriften nachkommen.

ohne Umsatzschwelle

Staaten

Ratings und Normen

Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten

Mithilfe des Freedom House Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die anhand des Global Freedom Status als „Not Free“ klassifiziert werden.

ohne Umsatzschwelle

Korruption

Mithilfe des Corruption Perception Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch Transparency International weniger als 30 Corruption Perception Index Points zugeordnet bekommen.

< 30

Menschliche Entwicklung

Mithilfe des Human Development Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch die Vereinten Nationen einen Human Development Index Value von unter 0,7 zugeordnet bekommen.

Wert unter 0,7

Pariser Klimaabkommen

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die das Pariser Klimaabkommen nicht unterzeichnet haben.

ohne Umsatzschwelle

SDG Index Score

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die einen durch das Sustainable Development Solutions Network ermittelten SDG Index Score von 70 unterschreiten.

unter 70

CO₂-Emissionen

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 15 t CO₂-Emissionen pro Kopf verursachen.

> 15 t/Kopf

Treibhausgas-Emissionen

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 20 t Treibhausgas-Emissionen pro Kopf verursachen.

> 20 t/Kopf

Überstaatliche Organisationen

Ratings und Normen

Beteiligung kontroverser Staaten

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, bei denen der direkte Einfluss durch kontroverse Staaten 25 % überschreitet. Ein Staat gilt als kontrovers, wenn dieser mit einem durch die Freedom House Organisation vergebenen Global Freedom Score von unter 60 bewertet wird.

Einfluss > 25 %
Qualitatives Screening

Kontroverses Umweltverhalten

Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

ohne Umsatzschwelle

Die hier beschriebenen Ausschlusskriterien gehen an einigen Stellen über das hinaus, was die vorvertraglichen Informationen nach der EU-Offenlegungsverordnung vorschreiben, und spiegeln die tatsächliche Anwendung wider. Maßgeblich bleiben die vorvertraglichen Informationen und die weiteren Fondsdokumente.

Ausschlusskriterien

Evergreen Sustainable World Bonds

gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert

Unternehmen

Umsatzschwellen

Alkohol

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung von Alkohol oder mehr als 30 % ihres Umsatzes unmittelbar aus dem Vertrieb von Alkohol erzielen. Alkohol ist definiert als jede vergorene Spirituose, die Ethylalkohol oder Ethanol als berauschendes Mittel enthält.

Produktion > 5 %, Vertrieb > 30 %

Fossile Brennstoffe

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb fossiler Brennstoffe (Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl) erzielen. Dies beinhaltet auch Fracking und Ölsande.

> 0 %

Fossile Energieerzeugung

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie erzielen. Netzbetreiber zählen nicht hierzu.

> 10 %

Atomenergie

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung aus atomaren Quellen gewonnener Energie erzielen.

> 0 %

Waffen

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Waffen erzielen. Als Waffe gilt jeder Gegenstand, der direkt oder indirekt zu Offensivzwecken genutzt werden kann — dazu zählen konventionelle, zivile, militärische, biologische und nukleare Waffen. Bei unkonventionellen Waffen erstreckt sich der Ausschluss zusätzlich auf vorgelagerte Tätigkeiten, also auf die Zulieferung.

> 0 %

Tabak

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Tabak erzielen. Tabak ist definiert als Zusatzstoff, welcher aus der getrockneten Nikotinpflanze gewonnen wird.

> 0 %

Glücksspiel

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Glücksspiel erzielen. Glücksspiel ist definiert als der Einsatz von Geld oder Wertgegenständen auf den Ausgang eines Spiels, eines Wettbewerbs oder eines Ereignisses, dessen Ausgang vom Zufall abhängt, im Bewusstsein des Risikos und in der Hoffnung auf einen Gewinn.

> 0 %

Pornografie / Erwachsenenunterhaltung

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von pornografischem Material oder Erwachsenenunterhaltung erzielen. Das umfasst solche Unternehmen, die an der Produktion von Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind und/oder Etablissements für Erwachsenenunterhaltung besitzen bzw. betreiben, einschließlich Erwachsenenfilme und -fernsehprogramme, Magazine und Erwachsenen-Websites, sowie Unternehmen, die am Vertrieb von Materialien der Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind.

> 0 %

Nicht notwendige Tierhaltung

Ausschluss von Emittenten, die Tierhaltung oder -produktion zum Zwecke des Vertriebs im Sinne der GICS-Klassifizierung „Consumer Discretionary“ betreiben bzw. im Vertrieb tierischer Produkte im Sinne dieser Klassifizierung tätig sind oder wiederholt gegen Tierschutzgesetze verstoßen haben.

> 0 %
Ratings und Normen

Bloomberg ESG Governance Pillar Score

Ausschluss von Emittenten, die einen durch Bloomberg ermittelten ESG Governance Pillar Score von 2 unterschreiten. Der Score bewertet die Bereiche Managementstrukturen und -vergütung sowie Eigentümerrechte.

unter 2

MSCI ESG Rating

Ausschluss von Emittenten, die ein durch MSCI ESG Research ermitteltes Rating von BB unterschreiten.

unter BB

Sustainalytics Score

Ausschluss von Emittenten, die einen durch Sustainalytics ermittelten Risiko Score von 30 überschreiten.

über 30

United Nations Global Compact

Ausschluss von Emittenten, die nicht in Übereinstimmung mit dem United Nations Global Compact sind.

ohne Umsatzschwelle
Qualitatives Screening

Kinderarbeit

Ausschluss von Emittenten, die an Rechtsfällen im Zusammenhang mit Kinderarbeit oder an weit verbreiteten oder ungeheuerlichen Fällen von Kinderarbeit beteiligt waren, die Widerstand gegen verbesserte Praktiken leisten oder die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

ohne Umsatzschwelle

Kontroverses Umweltverhalten

Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

ohne Umsatzschwelle

Nicht notwendige Tierversuche

Ausschluss von Emittenten, die Tierversuche durchführen. Hiervon ausgenommen sind Emittenten, die damit gesetzlichen Vorschriften nachkommen.

ohne Umsatzschwelle

Staaten

Ratings und Normen

Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten

Mithilfe des Freedom House Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die anhand des Global Freedom Status als „Not Free“ klassifiziert werden.

ohne Umsatzschwelle

Korruption

Mithilfe des Corruption Perception Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch Transparency International weniger als 30 Corruption Perception Index Points zugeordnet bekommen.

< 30

Menschliche Entwicklung

Mithilfe des Human Development Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch die Vereinten Nationen einen Human Development Index Value von unter 0,7 zugeordnet bekommen.

Wert unter 0,7

Pariser Klimaabkommen

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die das Pariser Klimaabkommen nicht unterzeichnet haben.

ohne Umsatzschwelle

SDG Index Score

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die einen durch das Sustainable Development Solutions Network ermittelten SDG Index Score von 70 unterschreiten.

unter 70

CO₂-Emissionen

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 15 t CO₂-Emissionen pro Kopf verursachen.

> 15 t/Kopf

Treibhausgas-Emissionen

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 20 t Treibhausgas-Emissionen pro Kopf verursachen.

> 20 t/Kopf

Überstaatliche Organisationen

Ratings und Normen

Beteiligung kontroverser Staaten

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, bei denen der direkte Einfluss durch kontroverse Staaten 25 % überschreitet. Ein Staat gilt als kontrovers, wenn dieser mit einem durch die Freedom House Organisation vergebenen Global Freedom Score von unter 60 bewertet wird.

Einfluss > 25 %
Qualitatives Screening

Kontroverses Umweltverhalten

Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

ohne Umsatzschwelle

Die hier beschriebenen Ausschlusskriterien gehen an einigen Stellen über das hinaus, was die vorvertraglichen Informationen nach der EU-Offenlegungsverordnung vorschreiben, und spiegeln die tatsächliche Anwendung wider. Maßgeblich bleiben die vorvertraglichen Informationen und die weiteren Fondsdokumente.

Ausschlusskriterien

Evergreen Stable World Fund

Drei Bausteine mit unterschiedlicher Nachhaltigkeitstiefe · gemäß Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert

Diese Ausschlusskriterien gelten für Anleihen (im Basisportfolio & in den Anleihen-Futures).

Unternehmen

Umsatzschwellen

Alkohol

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung von Alkohol oder mehr als 30 % ihres Umsatzes unmittelbar aus dem Vertrieb von Alkohol erzielen. Alkohol ist definiert als jede vergorene Spirituose, die Ethylalkohol oder Ethanol als berauschendes Mittel enthält.

Produktion > 5 %, Vertrieb > 30 %

Kohle, Gas und Öl

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar mehr als 10 % ihres Umsatzes aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Kohle, Gas oder Öl erzielen. Die Schwelle gilt für jeden dieser Energieträger einzeln.

> 10 %

Andere fossile Brennstoffe

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb anderer fossiler Brennstoffe erzielen.

> 0 %

Fossile Energieerzeugung

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar mehr als 30 % ihres Umsatzes aus der Herstellung oder dem Vertrieb aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie erzielen. Netzbetreiber zählen nicht dazu.

> 30 %

Waffen

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Waffen erzielen. Als Waffe gilt jeder Gegenstand, der direkt oder indirekt zu Offensivzwecken genutzt werden kann — dazu zählen konventionelle, zivile, militärische, biologische und nukleare Waffen. Bei unkonventionellen Waffen erstreckt sich der Ausschluss zusätzlich auf vorgelagerte Tätigkeiten, also auf die Zulieferung.

> 0 %

Glücksspiel

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Glücksspiel erzielen. Glücksspiel ist definiert als der Einsatz von Geld oder Wertgegenständen auf den Ausgang eines Spiels, eines Wettbewerbs oder eines Ereignisses, dessen Ausgang vom Zufall abhängt, im Bewusstsein des Risikos und in der Hoffnung auf einen Gewinn.

> 0 %

Tabak

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Tabak erzielen. Tabak ist definiert als Zusatzstoff, welcher aus der getrockneten Nikotinpflanze gewonnen wird.

> 0 %

Pornografie / Erwachsenenunterhaltung

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von pornografischem Material oder Erwachsenenunterhaltung erzielen. Das umfasst solche Unternehmen, die an der Produktion von Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind und/oder Etablissements für Erwachsenenunterhaltung besitzen bzw. betreiben, einschließlich Erwachsenenfilme und -fernsehprogramme, Magazine und Erwachsenen-Websites, sowie Unternehmen, die am Vertrieb von Materialien der Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind.

> 0 %

Nicht notwendige Tierhaltung

Ausschluss von Emittenten, die Tierhaltung oder -produktion zum Zwecke des Vertriebs im Sinne der GICS-Klassifizierung „Consumer Discretionary“ betreiben bzw. im Vertrieb tierischer Produkte im Sinne dieser Klassifizierung tätig sind oder wiederholt gegen Tierschutzgesetze verstoßen haben.

> 0 %
Ratings und Normen

Bloomberg ESG Governance Pillar Score

Ausschluss von Emittenten, die einen durch Bloomberg ermittelten ESG Governance Pillar Score von 2 unterschreiten. Der Score bewertet die Bereiche Managementstrukturen und -vergütung sowie Eigentümerrechte.

unter 2

MSCI ESG Rating

Ausschluss von Emittenten, die ein durch MSCI ESG Research ermitteltes Rating von BBB unterschreiten.

unter BBB

Sustainalytics Score

Ausschluss von Emittenten, die einen durch Sustainalytics ermittelten Risiko Score von 20 überschreiten.

über 20

United Nations Global Compact

Ausschluss von Emittenten, die nicht in Übereinstimmung mit dem United Nations Global Compact sind.

ohne Umsatzschwelle
Qualitatives Screening

Kinderarbeit

Ausschluss von Emittenten, die an Rechtsfällen im Zusammenhang mit Kinderarbeit oder an weit verbreiteten oder ungeheuerlichen Fällen von Kinderarbeit beteiligt waren, die Widerstand gegen verbesserte Praktiken leisten oder die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

ohne Umsatzschwelle

Kontroverses Umweltverhalten

Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

ohne Umsatzschwelle

Nicht notwendige Tierversuche

Ausschluss von Emittenten, die Tierversuche durchführen. Hiervon ausgenommen sind Emittenten, die damit gesetzlichen Vorschriften nachkommen.

ohne Umsatzschwelle

Staaten

Ratings und Normen

Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten

Mithilfe des Freedom House Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die anhand des Global Freedom Status als „Not Free“ klassifiziert werden.

ohne Umsatzschwelle

Korruption

Mithilfe des Corruption Perception Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch Transparency International weniger als 30 Corruption Perception Index Points zugeordnet bekommen.

< 30

Menschliche Entwicklung

Mithilfe des Human Development Index werden alle Staaten ausgeschlossen, die nicht zu den 30 bestplatzierten zählen.

Rang > 30

Pariser Klimaabkommen

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die das Pariser Klimaabkommen nicht unterzeichnet haben.

ohne Umsatzschwelle

CO₂-Emissionen

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 15 t CO₂-Emissionen pro Kopf verursachen.

> 15 t/Kopf

Treibhausgas-Emissionen

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 20 t Treibhausgas-Emissionen pro Kopf verursachen.

> 20 t/Kopf

Überstaatliche Organisationen

Ratings und Normen

Beteiligung kontroverser Staaten

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, bei denen der direkte Einfluss durch kontroverse Staaten 25 % überschreitet. Ein Staat gilt als kontrovers, wenn dieser mit einem durch die Freedom House Organisation vergebenen Global Freedom Score von unter 60 bewertet wird.

Einfluss > 25 %
Qualitatives Screening

Kontroverses Umweltverhalten

Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

ohne Umsatzschwelle

Die hier beschriebenen Ausschlusskriterien gehen an einigen Stellen über das hinaus, was die vorvertraglichen Informationen nach der EU-Offenlegungsverordnung vorschreiben, und spiegeln die tatsächliche Anwendung wider. Maßgeblich bleiben die vorvertraglichen Informationen und die weiteren Fondsdokumente.

Ausschlusskriterien

Tomorrow Fund

gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert

Der Tomorrow Fund arbeitet nicht nur mit Ausschlusskriterien. Ein Unternehmen wird nur dann ins Anlageuniversum aufgenommen, wenn es zusätzlich mindestens ein Positivkriterium erfüllt.

1 — Gewährleistung von Grundbedürfnissen

Gesundheit

Biozide, Pestizide, Fungizide und Asbest

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 10 % ihres Umsatzes mit Bioziden, Pestiziden, Fungiziden oder Asbest erzielen. Die Schwelle gilt für jeden dieser Stoffe einzeln.

> 10 %

Herstellung synthetischer Mineraldünger

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung synthetischer Mineraldünger erzielen. Emittenten mit einer glaubwürdigen Umstellung auf grüne Produktion, etwa grünes Ammoniak, werden im Einzelfall geprüft.

> 5 %
Ernährung

Gentechnisch veränderte Lebensmittel

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus gentechnisch veränderten Lebensmitteln erzielen.

> 0 %

Ultra-verarbeitete Lebensmittel

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 10 % ihres Umsatzes unmittelbar aus ultra-verarbeiteten Lebensmitteln wie Softdrinks, Fastfood oder stark gesüßten bzw. gesalzenen Snacks erzielen.

> 10 %

Massentierhaltung und Fleischverarbeitung

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz mit intensiver Tierhaltung erzielen oder Fleisch aus restriktiven Haltungsformen wie Batteriekäfigen oder Kastenständen verarbeiten.

> 0 %

Kommerzielle Fischerei und Aquakultur

Sektorausschluss von Emittenten aus den Bereichen kommerzielle Fischerei und Aquakultur.

Sektorausschluss

2 — Empowerment

Arbeit

Ausschluss von Emittenten, die gegen die ILO-Kernarbeitsnormen verstoßen, Beschäftigte ungleich behandeln oder menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen unterwerfen, Kinder- oder Zwangsarbeit einsetzen oder systematisch Sicherheits- und Gesundheitsstandards am Arbeitsplatz umgehen.

ohne Umsatzschwelle

3 — Klimaschutz

Energie & Effizienz

Fossile und atomare Energie

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Förderung, dem Handel oder der Erzeugung von Energie aus fossilen oder atomaren Quellen (Kohle, Öl, Uran) erzielen.

> 0 %

Neuentwicklung fossiler Infrastruktur

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Neuentwicklung von Kohleminen, Kohlekraftwerken oder neuer Öl-/Gasexploration erzielen.

> 0 %

Betrieb fossiler oder nuklearer Kraftwerke

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus dem Betrieb fossiler oder nuklearer Kraftwerke erzielen.

> 0 %

Zulieferung an die fossile Industrie

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 10 % ihres Umsatzes aus der Zulieferung an die fossile Industrie erzielen.

> 10 %

Lebens- oder futtermittelbasierte Biokraftstoffe

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus lebensmittel- oder futtermittelbasierten Biokraftstoffen erzielen.

> 0 %

Schädigende Großprojekte

Ausschluss von Emittenten, die Großprojekte mit Schädigung von Ökosystemen wie Pipelines oder Staudämme betreiben oder gegen die Equator Principles bzw. gegen international anerkannte Standards für nachhaltige Biomaterialien und Staudammprojekte verstoßen.

ohne Umsatzschwelle
Mobilität

Fossil betriebene Fahrzeuge

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Herstellung fossil betriebener Fahrzeuge (Automobil, Schifffahrt, Luftfahrt) erzielen.

> 0 %

Zulieferung entsprechender Komponenten

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes aus der Zulieferung entsprechender Komponenten erzielen.

> 5 %
Emissionsvermeidung

Fehlende Emissionsreduktionsstrategie

Ausschluss von Emittenten ohne Emissionsreduktionsstrategie.

ohne Umsatzschwelle

Langlebige Schadstoffe

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Herstellung oder dem Handel von organischen Chlorverbindungen, Fluorkohlenwasserstoffen oder langlebigen organischen Schadstoffen erzielen.

> 0 %

Ozonschädigende Chemikalien

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus ozonschädigenden oder international beschränkten Chemikalien erzielen.

> 0 %

Stockholmer Konvention

Ausschluss von Emittenten, die gegen die Stockholmer Konvention verstoßen.

ohne Umsatzschwelle

4 — Natur

Tiere

Fünf Freiheiten der Tiere

Ausschluss von Emittenten, die gegen die fünf Freiheiten der Tiere verstoßen.

> 0 %

FARM-Mindeststandards

Ausschluss von Emittenten, die gegen die FARM-Mindeststandards verstoßen.

> 0 %

Ausbeutung zu Unterhaltungszwecken

Ausschluss von Emittenten, die Tiere zu Unterhaltungszwecken wie Zirkus, Zoo oder Trophäenjagd ausbeuten.

> 0 %

Illegale Tierversuche

Ausschluss von Emittenten, die gesetzlich nicht vorgeschriebene (illegale) Tierversuche durchführen oder beauftragen.

ohne Umsatzschwelle

Tiertransport über Zeitgrenzen

Ausschluss von Emittenten, die Tiere über artspezifische Zeitgrenzen hinaus transportieren, in der Regel mehr als acht Stunden.

> 0 %
Ressourcen & Rohstoffe

Konfliktmineralien und Ressourcenausbeutung

Ausschluss von Emittenten, die Konfliktmineralien abbauen oder handeln, natürliche Ressourcen ausbeuten, Tiefseebergbau betreiben, Forst- oder Holz ohne FSC-Zertifizierung beschaffen, Rohstoffe illegal beschaffen (einschließlich Holz), ökologisch besonders wertvolle Flächen wie Moore und Wälder umwandeln, die Rechte indigener Bevölkerung missachten oder zur Ausweitung der Plastikproduktion beitragen.

ohne Umsatzschwelle
Wasser

Gewässerschutz

Ausschluss von Emittenten, die schädliche Abfälle in Flüsse oder Ozeane einleiten, Gewässer verschmutzen oder Wasserrechte in wasserarmen Gebieten erwerben.

ohne Umsatzschwelle
Biodiversität

Ökosysteme und Artenschutz

Ausschluss von Emittenten, die Entwaldung und Bodendegradation betreiben, Wasser- und Stoffkreisläufe, Bodenfruchtbarkeit oder Biodiversität dauerhaft schädigen, durch IUCN oder UNESCO geschützte Arten und Flächen schädigen, mit vom Aussterben bedrohten Arten handeln oder diese gefährden, oder invasive Arten einbringen bzw. verbreiten.

ohne Umsatzschwelle

Gentechnisch veränderte Organismen (landwirtschaftlich)

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Herstellung, Erforschung oder dem Handel gentechnisch veränderter Organismen für landwirtschaftliche Zwecke erzielen.

> 0 %

5 — Fairness

Gesellschaftliche Verantwortung

Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Konfliktgebiete

Ausschluss von Emittenten, die Organisationen oder Aktivitäten gegen demokratische Institutionen, Rechtsstaatlichkeit oder Menschenrechte unterstützen, Lobbying gegen Klimaschutz betreiben, Standorte in nach humanitärem Völkerrecht besetzten Gebieten betreiben oder nutzen, oder mit unkontrollierbarem Unfall-, Umwelt- oder Gesellschaftsrisiko operieren.

ohne Umsatzschwelle

Suchtfördernde Substanzen und Verhaltensweisen

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung oder Förderung suchtfördernder Substanzen und Verhaltensweisen wie Tabak, Alkohol oder Glücksspiel erzielen.

> 5 %

Kontroverse Branchen

Ausschluss von Emittenten in kontroversen Branchen wie Pornografie.

ohne Umsatzschwelle
Transparenz

Berichterstattung und Managementsysteme

Ausschluss von Emittenten mit unzureichender finanzieller oder nichtfinanzieller Berichterstattung zu Emissionen, Eigentümerstruktur, politischer Aktivität, Umsätzen, Steuern oder Gerichtsverfahren, ohne Umwelt- und Sozialrisikomanagementsystem oder ohne erforderliche Zertifizierungen für Fertigungsprodukte in der verarbeitenden Industrie.

ohne Umsatzschwelle
Unternehmensführung

Rechtsverstöße, Korruption und illegale Praktiken

Ausschluss von Emittenten mit Rechtsverstößen im Bereich Gleichstellung, Arbeits-, Umwelt- oder Datenschutzrecht, Verstößen gegen internationale Abkommen wie die UN-Biodiversitätskonvention oder die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, Menschenrechtsverstößen, Verstößen gegen Offenlegungspflichten, illegalem Land- oder Ressourcenerwerb, Korruption und unrechtmäßiger Vorteilsnahme, Bestechung, illegalen Geschäftspraktiken wie Bilanzbetrug, Preisabsprachen oder Steuerhinterziehung, oder Nutzung von Steueroasen ohne Begründung in der Berichterstattung.

ohne Umsatzschwelle

6 — Rüstung

Waffen und Militärgüter

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz mit Waffen erzielen. Dazu zählen Feuerwaffen, Streumunition, Nuklear-, Chemie- und Biowaffen, Brandwaffen, autonome Waffensysteme und komplette Waffensysteme, jeweils einschließlich Entwicklung, Wartung, Test, Lagerung und Handel. Ebenfalls ausgeschlossen sind Emittenten, die Produkte oder Dienstleistungen speziell für militärische oder Verteidigungszwecke anbieten, einschließlich der Güter auf der EU Common Military List.

> 0 %

Dual-Use-Güter

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes aus Gütern mit doppeltem Verwendungszweck erzielen, wenn die militärische Nutzung überwiegt.

> 5 %

Vertiefte Einzelfallprüfung

Belastbare Hinweise auf eine signifikante Beteiligung an militärischen oder Verteidigungsaktivitäten sind Anlass für eine vertiefte Einzelfallprüfung, kein automatischer Ausschluss.

ohne Umsatzschwelle

Positivkriterien

Die Positivkriterien folgen denselben Themenfeldern wie die Ausschlusskriterien, mit Ausnahme der Rüstung, für die es keine Positivkriterien gibt. Sie arbeiten ohne Umsatzschwellen: Maßgeblich sind Themen-, Produkt- und Branchenbeispiele.

Gewährleistung von Grundbedürfnissen
Gesundheit · Hygiene & Wasser · Ernährung · Wohnen · Sicherheit
Empowerment
Bildung · Arbeit · Gleichstellung · Geschäftsmodelle
Klimaschutz
Erneuerbare Energien · Digitalisierung · Mobilität · Emissionsvermeidung
Natur
Tiere · Ressourcen & Rohstoffe · Forstwirtschaft
Fairness
Gesellschaftliche Verantwortung · Transparenz · Unternehmensführung

Diese Kriterien entsprechen dem aktuellen Ausschlusskriterien-Katalog der Tomorrow GmbH. Sie werden von Tomorrow eigenständig gepflegt und regelmäßig aktualisiert. Maßgeblich bleiben die vorvertraglichen Informationen und die weiteren Fondsdokumente.