Unsere Ausschlusskriterien
Diese Ausschlusskriterien sind fester Bestandteil unseres Nachhaltigkeitsprozesses, bevor Emittenten für einen Evergreen-Fonds zugelassen werden. 111 Kriterien über vier Fonds — jeder Fonds hat seinen eigenen Katalog.
Evergreen Sustainable World Stocks
gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert
Unternehmen
Alkohol
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung von Alkohol oder mehr als 30 % ihres Umsatzes unmittelbar aus dem Vertrieb von Alkohol erzielen. Alkohol ist definiert als jede vergorene Spirituose, die Ethylalkohol oder Ethanol als berauschendes Mittel enthält.
Produktion > 5 %, Vertrieb > 30 %Fossile Brennstoffe
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb fossiler Brennstoffe (Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl) erzielen. Dies beinhaltet auch Fracking und Ölsande.
> 0 %Fossile Energieerzeugung
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie erzielen. Netzbetreiber zählen nicht hierzu.
> 10 %Atomenergie
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung aus atomaren Quellen gewonnener Energie erzielen.
> 0 %Waffen
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Waffen erzielen. Als Waffe gilt jeder Gegenstand, der direkt oder indirekt zu Offensivzwecken genutzt werden kann — dazu zählen konventionelle, zivile, militärische, biologische und nukleare Waffen. Bei unkonventionellen Waffen erstreckt sich der Ausschluss zusätzlich auf vorgelagerte Tätigkeiten, also auf die Zulieferung.
> 0 %Tabak
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Tabak erzielen. Tabak ist definiert als Zusatzstoff, welcher aus der getrockneten Nikotinpflanze gewonnen wird.
> 0 %Glücksspiel
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Glücksspiel erzielen. Glücksspiel ist definiert als der Einsatz von Geld oder Wertgegenständen auf den Ausgang eines Spiels, eines Wettbewerbs oder eines Ereignisses, dessen Ausgang vom Zufall abhängt, im Bewusstsein des Risikos und in der Hoffnung auf einen Gewinn.
> 0 %Pornografie / Erwachsenenunterhaltung
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von pornografischem Material oder Erwachsenenunterhaltung erzielen. Das umfasst solche Unternehmen, die an der Produktion von Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind und/oder Etablissements für Erwachsenenunterhaltung besitzen bzw. betreiben, einschließlich Erwachsenenfilme und -fernsehprogramme, Magazine und Erwachsenen-Websites, sowie Unternehmen, die am Vertrieb von Materialien der Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind.
> 0 %Nicht notwendige Tierhaltung
Ausschluss von Emittenten, die Tierhaltung oder -produktion zum Zwecke des Vertriebs im Sinne der GICS-Klassifizierung „Consumer Discretionary“ betreiben bzw. im Vertrieb tierischer Produkte im Sinne dieser Klassifizierung tätig sind oder wiederholt gegen Tierschutzgesetze verstoßen haben.
> 0 %Bloomberg ESG Governance Pillar Score
Ausschluss von Emittenten, die einen durch Bloomberg ermittelten ESG Governance Pillar Score von 2 unterschreiten. Der Score bewertet die Bereiche Managementstrukturen und -vergütung sowie Eigentümerrechte.
unter 2MSCI ESG Rating
Ausschluss von Emittenten, die ein durch MSCI ESG Research ermitteltes Rating von BB unterschreiten.
unter BBSustainalytics Score
Ausschluss von Emittenten, die einen durch Sustainalytics ermittelten Risiko Score von 30 überschreiten.
über 30Emissionsintensität
Ausschluss von Emittenten, die ein Emissionsintensitäts-Perzentil von 50 % im Vergleich zur Peergroup überschreiten. Die Peergroup orientiert sich an der BICS-Level-4-Gruppe sowie an der Umsatznähe zum Emittenten.
Perzentil über 50 %United Nations Global Compact
Ausschluss von Emittenten, die nicht in Übereinstimmung mit dem United Nations Global Compact sind.
ohne UmsatzschwelleKinderarbeit
Ausschluss von Emittenten, die an Rechtsfällen im Zusammenhang mit Kinderarbeit oder an weit verbreiteten oder ungeheuerlichen Fällen von Kinderarbeit beteiligt waren, die Widerstand gegen verbesserte Praktiken leisten oder die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.
ohne UmsatzschwelleKontroverses Umweltverhalten
Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.
ohne UmsatzschwelleNicht notwendige Tierversuche
Ausschluss von Emittenten, die Tierversuche durchführen. Hiervon ausgenommen sind Emittenten, die damit gesetzlichen Vorschriften nachkommen.
ohne UmsatzschwelleStaaten
Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten
Mithilfe des Freedom House Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die anhand des Global Freedom Status als „Not Free“ klassifiziert werden.
ohne UmsatzschwelleKorruption
Mithilfe des Corruption Perception Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch Transparency International weniger als 30 Corruption Perception Index Points zugeordnet bekommen.
< 30Menschliche Entwicklung
Mithilfe des Human Development Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch die Vereinten Nationen einen Human Development Index Value von unter 0,7 zugeordnet bekommen.
Wert unter 0,7Pariser Klimaabkommen
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die das Pariser Klimaabkommen nicht unterzeichnet haben.
ohne UmsatzschwelleSDG Index Score
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die einen durch das Sustainable Development Solutions Network ermittelten SDG Index Score von 70 unterschreiten.
unter 70CO₂-Emissionen
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 15 t CO₂-Emissionen pro Kopf verursachen.
> 15 t/KopfTreibhausgas-Emissionen
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 20 t Treibhausgas-Emissionen pro Kopf verursachen.
> 20 t/KopfÜberstaatliche Organisationen
Beteiligung kontroverser Staaten
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, bei denen der direkte Einfluss durch kontroverse Staaten 25 % überschreitet. Ein Staat gilt als kontrovers, wenn dieser mit einem durch die Freedom House Organisation vergebenen Global Freedom Score von unter 60 bewertet wird.
Einfluss > 25 %Kontroverses Umweltverhalten
Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.
ohne UmsatzschwelleDie hier beschriebenen Ausschlusskriterien gehen an einigen Stellen über das hinaus, was die vorvertraglichen Informationen nach der EU-Offenlegungsverordnung vorschreiben, und spiegeln die tatsächliche Anwendung wider. Maßgeblich bleiben die vorvertraglichen Informationen und die weiteren Fondsdokumente.
Evergreen Sustainable World Bonds
gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert
Unternehmen
Alkohol
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung von Alkohol oder mehr als 30 % ihres Umsatzes unmittelbar aus dem Vertrieb von Alkohol erzielen. Alkohol ist definiert als jede vergorene Spirituose, die Ethylalkohol oder Ethanol als berauschendes Mittel enthält.
Produktion > 5 %, Vertrieb > 30 %Fossile Brennstoffe
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb fossiler Brennstoffe (Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl) erzielen. Dies beinhaltet auch Fracking und Ölsande.
> 0 %Fossile Energieerzeugung
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie erzielen. Netzbetreiber zählen nicht hierzu.
> 10 %Atomenergie
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung aus atomaren Quellen gewonnener Energie erzielen.
> 0 %Waffen
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Waffen erzielen. Als Waffe gilt jeder Gegenstand, der direkt oder indirekt zu Offensivzwecken genutzt werden kann — dazu zählen konventionelle, zivile, militärische, biologische und nukleare Waffen. Bei unkonventionellen Waffen erstreckt sich der Ausschluss zusätzlich auf vorgelagerte Tätigkeiten, also auf die Zulieferung.
> 0 %Tabak
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Tabak erzielen. Tabak ist definiert als Zusatzstoff, welcher aus der getrockneten Nikotinpflanze gewonnen wird.
> 0 %Glücksspiel
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Glücksspiel erzielen. Glücksspiel ist definiert als der Einsatz von Geld oder Wertgegenständen auf den Ausgang eines Spiels, eines Wettbewerbs oder eines Ereignisses, dessen Ausgang vom Zufall abhängt, im Bewusstsein des Risikos und in der Hoffnung auf einen Gewinn.
> 0 %Pornografie / Erwachsenenunterhaltung
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von pornografischem Material oder Erwachsenenunterhaltung erzielen. Das umfasst solche Unternehmen, die an der Produktion von Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind und/oder Etablissements für Erwachsenenunterhaltung besitzen bzw. betreiben, einschließlich Erwachsenenfilme und -fernsehprogramme, Magazine und Erwachsenen-Websites, sowie Unternehmen, die am Vertrieb von Materialien der Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind.
> 0 %Nicht notwendige Tierhaltung
Ausschluss von Emittenten, die Tierhaltung oder -produktion zum Zwecke des Vertriebs im Sinne der GICS-Klassifizierung „Consumer Discretionary“ betreiben bzw. im Vertrieb tierischer Produkte im Sinne dieser Klassifizierung tätig sind oder wiederholt gegen Tierschutzgesetze verstoßen haben.
> 0 %Bloomberg ESG Governance Pillar Score
Ausschluss von Emittenten, die einen durch Bloomberg ermittelten ESG Governance Pillar Score von 2 unterschreiten. Der Score bewertet die Bereiche Managementstrukturen und -vergütung sowie Eigentümerrechte.
unter 2MSCI ESG Rating
Ausschluss von Emittenten, die ein durch MSCI ESG Research ermitteltes Rating von BB unterschreiten.
unter BBSustainalytics Score
Ausschluss von Emittenten, die einen durch Sustainalytics ermittelten Risiko Score von 30 überschreiten.
über 30United Nations Global Compact
Ausschluss von Emittenten, die nicht in Übereinstimmung mit dem United Nations Global Compact sind.
ohne UmsatzschwelleKinderarbeit
Ausschluss von Emittenten, die an Rechtsfällen im Zusammenhang mit Kinderarbeit oder an weit verbreiteten oder ungeheuerlichen Fällen von Kinderarbeit beteiligt waren, die Widerstand gegen verbesserte Praktiken leisten oder die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.
ohne UmsatzschwelleKontroverses Umweltverhalten
Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.
ohne UmsatzschwelleNicht notwendige Tierversuche
Ausschluss von Emittenten, die Tierversuche durchführen. Hiervon ausgenommen sind Emittenten, die damit gesetzlichen Vorschriften nachkommen.
ohne UmsatzschwelleStaaten
Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten
Mithilfe des Freedom House Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die anhand des Global Freedom Status als „Not Free“ klassifiziert werden.
ohne UmsatzschwelleKorruption
Mithilfe des Corruption Perception Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch Transparency International weniger als 30 Corruption Perception Index Points zugeordnet bekommen.
< 30Menschliche Entwicklung
Mithilfe des Human Development Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch die Vereinten Nationen einen Human Development Index Value von unter 0,7 zugeordnet bekommen.
Wert unter 0,7Pariser Klimaabkommen
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die das Pariser Klimaabkommen nicht unterzeichnet haben.
ohne UmsatzschwelleSDG Index Score
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die einen durch das Sustainable Development Solutions Network ermittelten SDG Index Score von 70 unterschreiten.
unter 70CO₂-Emissionen
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 15 t CO₂-Emissionen pro Kopf verursachen.
> 15 t/KopfTreibhausgas-Emissionen
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 20 t Treibhausgas-Emissionen pro Kopf verursachen.
> 20 t/KopfÜberstaatliche Organisationen
Beteiligung kontroverser Staaten
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, bei denen der direkte Einfluss durch kontroverse Staaten 25 % überschreitet. Ein Staat gilt als kontrovers, wenn dieser mit einem durch die Freedom House Organisation vergebenen Global Freedom Score von unter 60 bewertet wird.
Einfluss > 25 %Kontroverses Umweltverhalten
Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.
ohne UmsatzschwelleDie hier beschriebenen Ausschlusskriterien gehen an einigen Stellen über das hinaus, was die vorvertraglichen Informationen nach der EU-Offenlegungsverordnung vorschreiben, und spiegeln die tatsächliche Anwendung wider. Maßgeblich bleiben die vorvertraglichen Informationen und die weiteren Fondsdokumente.
Evergreen Stable World Fund
Drei Bausteine mit unterschiedlicher Nachhaltigkeitstiefe · gemäß Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert
Diese Ausschlusskriterien gelten für Anleihen (im Basisportfolio & in den Anleihen-Futures).
Unternehmen
Alkohol
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung von Alkohol oder mehr als 30 % ihres Umsatzes unmittelbar aus dem Vertrieb von Alkohol erzielen. Alkohol ist definiert als jede vergorene Spirituose, die Ethylalkohol oder Ethanol als berauschendes Mittel enthält.
Produktion > 5 %, Vertrieb > 30 %Kohle, Gas und Öl
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar mehr als 10 % ihres Umsatzes aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Kohle, Gas oder Öl erzielen. Die Schwelle gilt für jeden dieser Energieträger einzeln.
> 10 %Andere fossile Brennstoffe
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb anderer fossiler Brennstoffe erzielen.
> 0 %Fossile Energieerzeugung
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar mehr als 30 % ihres Umsatzes aus der Herstellung oder dem Vertrieb aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie erzielen. Netzbetreiber zählen nicht dazu.
> 30 %Waffen
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Waffen erzielen. Als Waffe gilt jeder Gegenstand, der direkt oder indirekt zu Offensivzwecken genutzt werden kann — dazu zählen konventionelle, zivile, militärische, biologische und nukleare Waffen. Bei unkonventionellen Waffen erstreckt sich der Ausschluss zusätzlich auf vorgelagerte Tätigkeiten, also auf die Zulieferung.
> 0 %Glücksspiel
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Glücksspiel erzielen. Glücksspiel ist definiert als der Einsatz von Geld oder Wertgegenständen auf den Ausgang eines Spiels, eines Wettbewerbs oder eines Ereignisses, dessen Ausgang vom Zufall abhängt, im Bewusstsein des Risikos und in der Hoffnung auf einen Gewinn.
> 0 %Tabak
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Tabak erzielen. Tabak ist definiert als Zusatzstoff, welcher aus der getrockneten Nikotinpflanze gewonnen wird.
> 0 %Pornografie / Erwachsenenunterhaltung
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von pornografischem Material oder Erwachsenenunterhaltung erzielen. Das umfasst solche Unternehmen, die an der Produktion von Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind und/oder Etablissements für Erwachsenenunterhaltung besitzen bzw. betreiben, einschließlich Erwachsenenfilme und -fernsehprogramme, Magazine und Erwachsenen-Websites, sowie Unternehmen, die am Vertrieb von Materialien der Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind.
> 0 %Nicht notwendige Tierhaltung
Ausschluss von Emittenten, die Tierhaltung oder -produktion zum Zwecke des Vertriebs im Sinne der GICS-Klassifizierung „Consumer Discretionary“ betreiben bzw. im Vertrieb tierischer Produkte im Sinne dieser Klassifizierung tätig sind oder wiederholt gegen Tierschutzgesetze verstoßen haben.
> 0 %Bloomberg ESG Governance Pillar Score
Ausschluss von Emittenten, die einen durch Bloomberg ermittelten ESG Governance Pillar Score von 2 unterschreiten. Der Score bewertet die Bereiche Managementstrukturen und -vergütung sowie Eigentümerrechte.
unter 2MSCI ESG Rating
Ausschluss von Emittenten, die ein durch MSCI ESG Research ermitteltes Rating von BBB unterschreiten.
unter BBBSustainalytics Score
Ausschluss von Emittenten, die einen durch Sustainalytics ermittelten Risiko Score von 20 überschreiten.
über 20United Nations Global Compact
Ausschluss von Emittenten, die nicht in Übereinstimmung mit dem United Nations Global Compact sind.
ohne UmsatzschwelleKinderarbeit
Ausschluss von Emittenten, die an Rechtsfällen im Zusammenhang mit Kinderarbeit oder an weit verbreiteten oder ungeheuerlichen Fällen von Kinderarbeit beteiligt waren, die Widerstand gegen verbesserte Praktiken leisten oder die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.
ohne UmsatzschwelleKontroverses Umweltverhalten
Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.
ohne UmsatzschwelleNicht notwendige Tierversuche
Ausschluss von Emittenten, die Tierversuche durchführen. Hiervon ausgenommen sind Emittenten, die damit gesetzlichen Vorschriften nachkommen.
ohne UmsatzschwelleStaaten
Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten
Mithilfe des Freedom House Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die anhand des Global Freedom Status als „Not Free“ klassifiziert werden.
ohne UmsatzschwelleKorruption
Mithilfe des Corruption Perception Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch Transparency International weniger als 30 Corruption Perception Index Points zugeordnet bekommen.
< 30Menschliche Entwicklung
Mithilfe des Human Development Index werden alle Staaten ausgeschlossen, die nicht zu den 30 bestplatzierten zählen.
Rang > 30Pariser Klimaabkommen
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die das Pariser Klimaabkommen nicht unterzeichnet haben.
ohne UmsatzschwelleCO₂-Emissionen
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 15 t CO₂-Emissionen pro Kopf verursachen.
> 15 t/KopfTreibhausgas-Emissionen
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 20 t Treibhausgas-Emissionen pro Kopf verursachen.
> 20 t/KopfÜberstaatliche Organisationen
Beteiligung kontroverser Staaten
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, bei denen der direkte Einfluss durch kontroverse Staaten 25 % überschreitet. Ein Staat gilt als kontrovers, wenn dieser mit einem durch die Freedom House Organisation vergebenen Global Freedom Score von unter 60 bewertet wird.
Einfluss > 25 %Kontroverses Umweltverhalten
Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.
ohne UmsatzschwelleDie hier beschriebenen Ausschlusskriterien gehen an einigen Stellen über das hinaus, was die vorvertraglichen Informationen nach der EU-Offenlegungsverordnung vorschreiben, und spiegeln die tatsächliche Anwendung wider. Maßgeblich bleiben die vorvertraglichen Informationen und die weiteren Fondsdokumente.
Tomorrow Fund
gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert
Der Tomorrow Fund arbeitet nicht nur mit Ausschlusskriterien. Ein Unternehmen wird nur dann ins Anlageuniversum aufgenommen, wenn es zusätzlich mindestens ein Positivkriterium erfüllt.
1 — Gewährleistung von Grundbedürfnissen
Biozide, Pestizide, Fungizide und Asbest
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 10 % ihres Umsatzes mit Bioziden, Pestiziden, Fungiziden oder Asbest erzielen. Die Schwelle gilt für jeden dieser Stoffe einzeln.
> 10 %Herstellung synthetischer Mineraldünger
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung synthetischer Mineraldünger erzielen. Emittenten mit einer glaubwürdigen Umstellung auf grüne Produktion, etwa grünes Ammoniak, werden im Einzelfall geprüft.
> 5 %Gentechnisch veränderte Lebensmittel
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus gentechnisch veränderten Lebensmitteln erzielen.
> 0 %Ultra-verarbeitete Lebensmittel
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 10 % ihres Umsatzes unmittelbar aus ultra-verarbeiteten Lebensmitteln wie Softdrinks, Fastfood oder stark gesüßten bzw. gesalzenen Snacks erzielen.
> 10 %Massentierhaltung und Fleischverarbeitung
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz mit intensiver Tierhaltung erzielen oder Fleisch aus restriktiven Haltungsformen wie Batteriekäfigen oder Kastenständen verarbeiten.
> 0 %Kommerzielle Fischerei und Aquakultur
Sektorausschluss von Emittenten aus den Bereichen kommerzielle Fischerei und Aquakultur.
Sektorausschluss2 — Empowerment
Arbeit
Ausschluss von Emittenten, die gegen die ILO-Kernarbeitsnormen verstoßen, Beschäftigte ungleich behandeln oder menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen unterwerfen, Kinder- oder Zwangsarbeit einsetzen oder systematisch Sicherheits- und Gesundheitsstandards am Arbeitsplatz umgehen.
ohne Umsatzschwelle3 — Klimaschutz
Fossile und atomare Energie
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Förderung, dem Handel oder der Erzeugung von Energie aus fossilen oder atomaren Quellen (Kohle, Öl, Uran) erzielen.
> 0 %Neuentwicklung fossiler Infrastruktur
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Neuentwicklung von Kohleminen, Kohlekraftwerken oder neuer Öl-/Gasexploration erzielen.
> 0 %Betrieb fossiler oder nuklearer Kraftwerke
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus dem Betrieb fossiler oder nuklearer Kraftwerke erzielen.
> 0 %Zulieferung an die fossile Industrie
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 10 % ihres Umsatzes aus der Zulieferung an die fossile Industrie erzielen.
> 10 %Lebens- oder futtermittelbasierte Biokraftstoffe
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus lebensmittel- oder futtermittelbasierten Biokraftstoffen erzielen.
> 0 %Schädigende Großprojekte
Ausschluss von Emittenten, die Großprojekte mit Schädigung von Ökosystemen wie Pipelines oder Staudämme betreiben oder gegen die Equator Principles bzw. gegen international anerkannte Standards für nachhaltige Biomaterialien und Staudammprojekte verstoßen.
ohne UmsatzschwelleFossil betriebene Fahrzeuge
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Herstellung fossil betriebener Fahrzeuge (Automobil, Schifffahrt, Luftfahrt) erzielen.
> 0 %Zulieferung entsprechender Komponenten
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes aus der Zulieferung entsprechender Komponenten erzielen.
> 5 %Fehlende Emissionsreduktionsstrategie
Ausschluss von Emittenten ohne Emissionsreduktionsstrategie.
ohne UmsatzschwelleLanglebige Schadstoffe
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Herstellung oder dem Handel von organischen Chlorverbindungen, Fluorkohlenwasserstoffen oder langlebigen organischen Schadstoffen erzielen.
> 0 %Ozonschädigende Chemikalien
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus ozonschädigenden oder international beschränkten Chemikalien erzielen.
> 0 %Stockholmer Konvention
Ausschluss von Emittenten, die gegen die Stockholmer Konvention verstoßen.
ohne Umsatzschwelle4 — Natur
Fünf Freiheiten der Tiere
Ausschluss von Emittenten, die gegen die fünf Freiheiten der Tiere verstoßen.
> 0 %FARM-Mindeststandards
Ausschluss von Emittenten, die gegen die FARM-Mindeststandards verstoßen.
> 0 %Ausbeutung zu Unterhaltungszwecken
Ausschluss von Emittenten, die Tiere zu Unterhaltungszwecken wie Zirkus, Zoo oder Trophäenjagd ausbeuten.
> 0 %Illegale Tierversuche
Ausschluss von Emittenten, die gesetzlich nicht vorgeschriebene (illegale) Tierversuche durchführen oder beauftragen.
ohne UmsatzschwelleTiertransport über Zeitgrenzen
Ausschluss von Emittenten, die Tiere über artspezifische Zeitgrenzen hinaus transportieren, in der Regel mehr als acht Stunden.
> 0 %Konfliktmineralien und Ressourcenausbeutung
Ausschluss von Emittenten, die Konfliktmineralien abbauen oder handeln, natürliche Ressourcen ausbeuten, Tiefseebergbau betreiben, Forst- oder Holz ohne FSC-Zertifizierung beschaffen, Rohstoffe illegal beschaffen (einschließlich Holz), ökologisch besonders wertvolle Flächen wie Moore und Wälder umwandeln, die Rechte indigener Bevölkerung missachten oder zur Ausweitung der Plastikproduktion beitragen.
ohne UmsatzschwelleGewässerschutz
Ausschluss von Emittenten, die schädliche Abfälle in Flüsse oder Ozeane einleiten, Gewässer verschmutzen oder Wasserrechte in wasserarmen Gebieten erwerben.
ohne UmsatzschwelleÖkosysteme und Artenschutz
Ausschluss von Emittenten, die Entwaldung und Bodendegradation betreiben, Wasser- und Stoffkreisläufe, Bodenfruchtbarkeit oder Biodiversität dauerhaft schädigen, durch IUCN oder UNESCO geschützte Arten und Flächen schädigen, mit vom Aussterben bedrohten Arten handeln oder diese gefährden, oder invasive Arten einbringen bzw. verbreiten.
ohne UmsatzschwelleGentechnisch veränderte Organismen (landwirtschaftlich)
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Herstellung, Erforschung oder dem Handel gentechnisch veränderter Organismen für landwirtschaftliche Zwecke erzielen.
> 0 %5 — Fairness
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Konfliktgebiete
Ausschluss von Emittenten, die Organisationen oder Aktivitäten gegen demokratische Institutionen, Rechtsstaatlichkeit oder Menschenrechte unterstützen, Lobbying gegen Klimaschutz betreiben, Standorte in nach humanitärem Völkerrecht besetzten Gebieten betreiben oder nutzen, oder mit unkontrollierbarem Unfall-, Umwelt- oder Gesellschaftsrisiko operieren.
ohne UmsatzschwelleSuchtfördernde Substanzen und Verhaltensweisen
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung oder Förderung suchtfördernder Substanzen und Verhaltensweisen wie Tabak, Alkohol oder Glücksspiel erzielen.
> 5 %Kontroverse Branchen
Ausschluss von Emittenten in kontroversen Branchen wie Pornografie.
ohne UmsatzschwelleBerichterstattung und Managementsysteme
Ausschluss von Emittenten mit unzureichender finanzieller oder nichtfinanzieller Berichterstattung zu Emissionen, Eigentümerstruktur, politischer Aktivität, Umsätzen, Steuern oder Gerichtsverfahren, ohne Umwelt- und Sozialrisikomanagementsystem oder ohne erforderliche Zertifizierungen für Fertigungsprodukte in der verarbeitenden Industrie.
ohne UmsatzschwelleRechtsverstöße, Korruption und illegale Praktiken
Ausschluss von Emittenten mit Rechtsverstößen im Bereich Gleichstellung, Arbeits-, Umwelt- oder Datenschutzrecht, Verstößen gegen internationale Abkommen wie die UN-Biodiversitätskonvention oder die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, Menschenrechtsverstößen, Verstößen gegen Offenlegungspflichten, illegalem Land- oder Ressourcenerwerb, Korruption und unrechtmäßiger Vorteilsnahme, Bestechung, illegalen Geschäftspraktiken wie Bilanzbetrug, Preisabsprachen oder Steuerhinterziehung, oder Nutzung von Steueroasen ohne Begründung in der Berichterstattung.
ohne Umsatzschwelle6 — Rüstung
Waffen und Militärgüter
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz mit Waffen erzielen. Dazu zählen Feuerwaffen, Streumunition, Nuklear-, Chemie- und Biowaffen, Brandwaffen, autonome Waffensysteme und komplette Waffensysteme, jeweils einschließlich Entwicklung, Wartung, Test, Lagerung und Handel. Ebenfalls ausgeschlossen sind Emittenten, die Produkte oder Dienstleistungen speziell für militärische oder Verteidigungszwecke anbieten, einschließlich der Güter auf der EU Common Military List.
> 0 %Dual-Use-Güter
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes aus Gütern mit doppeltem Verwendungszweck erzielen, wenn die militärische Nutzung überwiegt.
> 5 %Vertiefte Einzelfallprüfung
Belastbare Hinweise auf eine signifikante Beteiligung an militärischen oder Verteidigungsaktivitäten sind Anlass für eine vertiefte Einzelfallprüfung, kein automatischer Ausschluss.
ohne UmsatzschwellePositivkriterien
Die Positivkriterien folgen denselben Themenfeldern wie die Ausschlusskriterien, mit Ausnahme der Rüstung, für die es keine Positivkriterien gibt. Sie arbeiten ohne Umsatzschwellen: Maßgeblich sind Themen-, Produkt- und Branchenbeispiele.
Diese Kriterien entsprechen dem aktuellen Ausschlusskriterien-Katalog der Tomorrow GmbH. Sie werden von Tomorrow eigenständig gepflegt und regelmäßig aktualisiert. Maßgeblich bleiben die vorvertraglichen Informationen und die weiteren Fondsdokumente.
Stand: 21.08.2026