Unser Nachhaltigkeitsprozess
Unser Nachhaltigkeits-prozess
Um sicherzustellen, dass nur Wertpapiere in unsere Fonds aufgenommen werden, die unseren Nachhaltigkeitskriterien entsprechen, durchlaufen alle Assets zuvor einen mehrstufigen ESG-Prozess. Dieser Prozess gilt übergreifend für alle Arten von Emittenten (Staaten, Unternehmen, Überstaatliche Organisationen).

Anwendung
Anwendung
Der EVERGREEN Nachhaltigkeitsprozess inklusive der Ausschlusskriterien findet Anwendung auf folgende Fonds:
Die Fonds Evergreen PDI Yin (DE000A2PMXW3) und Evergreen PDI Yang (DE000A2PMXW3) befinden sich derzeit noch in der Übergangsphase.
Die 4 Stufen des Nachhaltigkeitsprozesses
Durch unseren mehrstufigen Prozess stellen wir sicher, dass das nachhaltige Handeln oder die nachhaltige Transition der Emittenten auf allen drei Ebenen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) abgebildet wird. Nur wenn eine Anlage die verschiedenen Ebenen erfolgreich durchläuft, wird sie für die EVERGREEN-Fonds zugelassen.
Stufe 2
EVERGREEN Nachhaltigkeits-ausschuss

Nachdem ein Emittent die Level I Kriterien erfolgreich bestanden hat, wird er auf dem zweiten Level von unserem internen Nachhaltigkeitsausschuss geprüft.
Dieser besteht aus Personen des Portfoliomanagements, des CSR Teams sowie der Geschäftsführung.
Der Nachhaltigkeitsausschuss hat die Aufgabe zu überwachen, ob die Emittenten mit den EVERGREEN Werten übereinstimmen und eventuelle Kontroversen aufzudecken.
Mithilfe der Level I Kriterien und des EVERGREEN Nachhaltigkeitsausschusses wird für alle Emittenten ein notwendiges Mindestmaß an Nachhaltigkeit, sowie die Vereinbarkeit mit den von EVERGREEN vertretenen Werten sichergestellt.
Stufe 3
Impact Ebene

Die Impact Ebene identifiziert Investments, die einen gezielten und messbaren ökologischen und sozialen Mehrwert zur Erreichung der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen beitragen und charakterisiert diese als Impact Investments.
Damit unterscheidet sie sich von den anderen Ebenen, denn statt des Emittenten steht das einzelne Investment im Vordergrund.
Stufe 4
Level II
Kriterien
(Ausschluss & Best in Class)

Die Level II Kriterien finden bei allen Emittenten Anwendung, die durch die Level I Kriterien und den EVERGREEN Nachhaltigkeitsausschuss freigegeben wurden, deren Investment aber nicht als „Impact Investment“ klassifiziert wurden.
Die Level II Kriterien überschreiten die Standardausschlusskriterien und wenden einen ökologisch fokussierten „Best in Class“-Ansatz mit messbaren Klima Metriken an.