Nachhaltigkeit

Der Nachhaltigkeits­prozess je Fonds

Jeder Fonds hat einen eigenen Prüfweg. Hier steht, welche Kriterien gelten, wer über die Aufnahme entscheidet und was danach laufend überwacht wird.

Evergreen Stable World Fund

Drei Bausteine mit unterschiedlicher Nachhaltigkeitstiefe · gemäß Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert

Ökologische und soziale Merkmale

Mindestens 40 % des Fondsvermögens sind Impact-generating Investments – Anleihen, die einem anerkannten Rahmenwerk folgen oder von einem Emittenten stammen, der zu einem Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen beiträgt.

Baustein 1 — Anleihen (im Basisportfolio & in den Anleihen-Futures)
1

Ausschließen

Ausschlusskriterien

Ausschluss bestimmter Geschäftsfelder, schwacher Nachhaltigkeitsbewertungen und von Normverstößen, bei Staaten zusätzlich anhand von Demokratie-, Korruptions- und Entwicklungsindizes.

Alle Ausschlusskriterien im Detail
Bei neuen Kontroversen beginnt der Prozess erneut bei der Kontroversenrecherche.
Kontroversenrecherche

Recherche zu den Emittenten über Internetquellen und spezialisierte Datenbanken.

Nachhaltigkeitsausschuss

Bewertung jedes Emittenten einzeln durch Geschäftsführung, CSR-Management und Portfoliomanagement, Aufnahme nur mit Zweidrittelmehrheit.

2

Auswählen

Klassifizierung als Impact Investment

Jede zugelassene Anleihe des Basisportfolios wird zusätzlich eingestuft: Folgt sie einem anerkannten Rahmenwerk (Green, Social, Sustainability oder Sustainability-Linked Bond Principles) oder stammt sie von einem Emittenten, der laut Satzung zu einem Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen beiträgt? Mindestens 40 % des Fondsvermögens müssen auf Anleihen mit einer dieser Voraussetzungen entfallen.

Finanzanalyse & Portfoliokonstruktion

Eine umfassende wirtschaftliche Prüfung entscheidet, ob und mit welchem Gewicht ein Titel Teil des Portfolios wird.

3

Überwachen

Bei neuen Kontroversen beginnt der Prozess erneut bei der Kontroversenrecherche.
Laufende Kontroversenprüfung

Bei neuen Kontroversen erneute Diskussion und Abstimmung im Ausschuss. Der Prozess beginnt erneut bei der Kontroversenrecherche.

Der gestrichelte Rahmen kennzeichnet Schritte, die eine reine Wirtschaftsprüfung sind und damit nicht vollständig zum Nachhaltigkeitsprozess gehören.

Baustein 2 — Aktien

Ein Teil des Fondsvermögens bildet über Aktienindex-Futures die Wertentwicklung von ESG-Indizes ab (Environmental, Social, Governance). Ausgewählt werden hierfür diversifizierte Aktienindizes, die folgende anerkannte ESG-Ausschlusskriterien anwenden: Atomwaffen, umstrittene Waffen, zivile Feuerwaffen, Kraftwerkskohle, Ölsande, Tabak, UNGC-Verstöße.

Baustein 3 — Geldmarkt

Ein anderer Teil des Fondsvermögens besteht aus Geldmarktprodukten (Sichteinlagen & Tagesgeld im Basisportfolio). Die Kreditinstitute für diese Produkte werden durch eine Einzelfallprüfung zugelassen.

Evergreen Stable World Fund

Ausschlusskriterien im Detail

Diese Ausschlusskriterien gelten für Anleihen (im Basisportfolio & in den Anleihen-Futures).

Unternehmen 16 Kriterien
Umsatzschwellen
Ratings und Normen
Qualitatives Screening
Staaten 6 Kriterien
Ratings und Normen
Überstaatliche Organisationen 2 Kriterien
Ratings und Normen
Qualitatives Screening

Alkohol

Produktion > 5 %, Vertrieb > 30 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung von Alkohol oder mehr als 30 % ihres Umsatzes unmittelbar aus dem Vertrieb von Alkohol erzielen. Alkohol ist definiert als jede vergorene Spirituose, die Ethylalkohol oder Ethanol als berauschendes Mittel enthält.

Kohle, Gas und Öl

> 10 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar mehr als 10 % ihres Umsatzes aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Kohle, Gas oder Öl erzielen. Die Schwelle gilt für jeden dieser Energieträger einzeln.

Andere fossile Brennstoffe

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb anderer fossiler Brennstoffe erzielen.

Fossile Energieerzeugung

> 30 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar mehr als 30 % ihres Umsatzes aus der Herstellung oder dem Vertrieb aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie erzielen. Netzbetreiber zählen nicht dazu.

Waffen

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Waffen erzielen. Als Waffe gilt jeder Gegenstand, der direkt oder indirekt zu Offensivzwecken genutzt werden kann — dazu zählen konventionelle, zivile, militärische, biologische und nukleare Waffen. Bei unkonventionellen Waffen erstreckt sich der Ausschluss zusätzlich auf vorgelagerte Tätigkeiten, also auf die Zulieferung.

Glücksspiel

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Glücksspiel erzielen. Glücksspiel ist definiert als der Einsatz von Geld oder Wertgegenständen auf den Ausgang eines Spiels, eines Wettbewerbs oder eines Ereignisses, dessen Ausgang vom Zufall abhängt, im Bewusstsein des Risikos und in der Hoffnung auf einen Gewinn.

Tabak

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Tabak erzielen. Tabak ist definiert als Zusatzstoff, welcher aus der getrockneten Nikotinpflanze gewonnen wird.

Pornografie / Erwachsenenunterhaltung

> 0 %

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von pornografischem Material oder Erwachsenenunterhaltung erzielen. Das umfasst solche Unternehmen, die an der Produktion von Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind und/oder Etablissements für Erwachsenenunterhaltung besitzen bzw. betreiben, einschließlich Erwachsenenfilme und -fernsehprogramme, Magazine und Erwachsenen-Websites, sowie Unternehmen, die am Vertrieb von Materialien der Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind.

Nicht notwendige Tierhaltung

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Tierhaltung oder -produktion zum Zwecke des Vertriebs im Sinne der GICS-Klassifizierung „Consumer Discretionary“ betreiben bzw. im Vertrieb tierischer Produkte im Sinne dieser Klassifizierung tätig sind oder wiederholt gegen Tierschutzgesetze verstoßen haben.

Bloomberg ESG Governance Pillar Score

unter 2

Ausschluss von Emittenten, die einen durch Bloomberg ermittelten ESG Governance Pillar Score von 2 unterschreiten. Der Score bewertet die Bereiche Managementstrukturen und -vergütung sowie Eigentümerrechte.

MSCI ESG Rating

unter BBB

Ausschluss von Emittenten, die ein durch MSCI ESG Research ermitteltes Rating von BBB unterschreiten.

Sustainalytics Score

über 20

Ausschluss von Emittenten, die einen durch Sustainalytics ermittelten Risiko Score von 20 überschreiten.

United Nations Global Compact

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die nicht in Übereinstimmung mit dem United Nations Global Compact sind.

Kinderarbeit

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die an Rechtsfällen im Zusammenhang mit Kinderarbeit oder an weit verbreiteten oder ungeheuerlichen Fällen von Kinderarbeit beteiligt waren, die Widerstand gegen verbesserte Praktiken leisten oder die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Kontroverses Umweltverhalten

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Nicht notwendige Tierversuche

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die Tierversuche durchführen. Hiervon ausgenommen sind Emittenten, die damit gesetzlichen Vorschriften nachkommen.

Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten

ohne Umsatzschwelle

Mithilfe des Freedom House Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die anhand des Global Freedom Status als „Not Free“ klassifiziert werden.

Korruption

< 30

Mithilfe des Corruption Perception Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch Transparency International weniger als 30 Corruption Perception Index Points zugeordnet bekommen.

Menschliche Entwicklung

Rang > 30

Mithilfe des Human Development Index werden alle Staaten ausgeschlossen, die nicht zu den 30 bestplatzierten zählen.

Pariser Klimaabkommen

ohne Umsatzschwelle

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die das Pariser Klimaabkommen nicht unterzeichnet haben.

CO₂-Emissionen

> 15 t/Kopf

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 15 t CO₂-Emissionen pro Kopf verursachen.

Treibhausgas-Emissionen

> 20 t/Kopf

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 20 t Treibhausgas-Emissionen pro Kopf verursachen.

Beteiligung kontroverser Staaten

Einfluss > 25 %

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, bei denen der direkte Einfluss durch kontroverse Staaten 25 % überschreitet. Ein Staat gilt als kontrovers, wenn dieser mit einem durch die Freedom House Organisation vergebenen Global Freedom Score von unter 60 bewertet wird.

Kontroverses Umweltverhalten

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Die hier beschriebenen Ausschlusskriterien gehen an einigen Stellen über das hinaus, was die vorvertraglichen Informationen nach der EU-Offenlegungsverordnung vorschreiben, und spiegeln die tatsächliche Anwendung wider. Maßgeblich bleiben die vorvertraglichen Informationen und die weiteren Fondsdokumente.

Stand: 21.08.2026