Nachhaltigkeit

Der Nachhaltigkeits­prozess je Fonds

Jeder Fonds hat einen eigenen Prüfweg. Hier steht, welche Kriterien gelten, wer über die Aufnahme entscheidet und was danach laufend überwacht wird.

Evergreen Sustainable World Stocks

gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert

Nachhaltigkeitsziel

Mindestens 80 % des Fondsvermögens sind Impact-aligned Investments. Zusätzlich strebt der Fonds an, eine geringere Treibhausgas-Emissionsintensität zu erreichen als der Vergleichsindex MSCI World Climate Paris Aligned Index und damit einen signifikanten Beitrag zum Pariser Klimaabkommen zu leisten.

1

Ausschließen

Ausschlusskriterien

Ausschluss bestimmter Geschäftsfelder, schwacher Nachhaltigkeitsbewertungen und von Normverstößen.

Alle Ausschlusskriterien im Detail
Bei neuen Kontroversen beginnt der Prozess erneut bei der Kontroversenrecherche.
Kontroversenrecherche

Recherche zu den Unternehmen über Internetquellen und spezialisierte Datenbanken.

Nachhaltigkeitsausschuss

Bewertung jedes Unternehmens einzeln durch Geschäftsführung, CSR-Management und Portfoliomanagement, Aufnahme nur mit Zweidrittelmehrheit.

2

Auswählen

Finanzanalyse & Portfoliokonstruktion

Eine umfassende wirtschaftliche Prüfung entscheidet, ob und mit welchem Gewicht ein Titel Teil des Portfolios wird.

3

Überwachen

Bei neuen Kontroversen beginnt der Prozess erneut bei der Kontroversenrecherche.
Laufende Kontroversenprüfung

Bei neuen Kontroversen erneute Diskussion und Abstimmung im Ausschuss. Der Prozess beginnt erneut bei der Kontroversenrecherche.

Der gestrichelte Rahmen kennzeichnet Schritte, die eine reine Wirtschaftsprüfung sind und damit nicht vollständig zum Nachhaltigkeitsprozess gehören.

Evergreen Sustainable World Stocks

Ausschlusskriterien im Detail

Unternehmen 17 Kriterien
Umsatzschwellen
Ratings und Normen
Qualitatives Screening
Staaten 7 Kriterien
Ratings und Normen
Überstaatliche Organisationen 2 Kriterien
Ratings und Normen
Qualitatives Screening

Alkohol

Produktion > 5 %, Vertrieb > 30 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung von Alkohol oder mehr als 30 % ihres Umsatzes unmittelbar aus dem Vertrieb von Alkohol erzielen. Alkohol ist definiert als jede vergorene Spirituose, die Ethylalkohol oder Ethanol als berauschendes Mittel enthält.

Fossile Brennstoffe

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb fossiler Brennstoffe (Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl) erzielen. Dies beinhaltet auch Fracking und Ölsande.

Fossile Energieerzeugung

> 10 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie erzielen. Netzbetreiber zählen nicht hierzu.

Atomenergie

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung aus atomaren Quellen gewonnener Energie erzielen.

Waffen

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Waffen erzielen. Als Waffe gilt jeder Gegenstand, der direkt oder indirekt zu Offensivzwecken genutzt werden kann — dazu zählen konventionelle, zivile, militärische, biologische und nukleare Waffen. Bei unkonventionellen Waffen erstreckt sich der Ausschluss zusätzlich auf vorgelagerte Tätigkeiten, also auf die Zulieferung.

Tabak

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Tabak erzielen. Tabak ist definiert als Zusatzstoff, welcher aus der getrockneten Nikotinpflanze gewonnen wird.

Glücksspiel

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Glücksspiel erzielen. Glücksspiel ist definiert als der Einsatz von Geld oder Wertgegenständen auf den Ausgang eines Spiels, eines Wettbewerbs oder eines Ereignisses, dessen Ausgang vom Zufall abhängt, im Bewusstsein des Risikos und in der Hoffnung auf einen Gewinn.

Pornografie / Erwachsenenunterhaltung

> 0 %

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von pornografischem Material oder Erwachsenenunterhaltung erzielen. Das umfasst solche Unternehmen, die an der Produktion von Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind und/oder Etablissements für Erwachsenenunterhaltung besitzen bzw. betreiben, einschließlich Erwachsenenfilme und -fernsehprogramme, Magazine und Erwachsenen-Websites, sowie Unternehmen, die am Vertrieb von Materialien der Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind.

Nicht notwendige Tierhaltung

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Tierhaltung oder -produktion zum Zwecke des Vertriebs im Sinne der GICS-Klassifizierung „Consumer Discretionary“ betreiben bzw. im Vertrieb tierischer Produkte im Sinne dieser Klassifizierung tätig sind oder wiederholt gegen Tierschutzgesetze verstoßen haben.

Bloomberg ESG Governance Pillar Score

unter 2

Ausschluss von Emittenten, die einen durch Bloomberg ermittelten ESG Governance Pillar Score von 2 unterschreiten. Der Score bewertet die Bereiche Managementstrukturen und -vergütung sowie Eigentümerrechte.

MSCI ESG Rating

unter BB

Ausschluss von Emittenten, die ein durch MSCI ESG Research ermitteltes Rating von BB unterschreiten.

Sustainalytics Score

über 30

Ausschluss von Emittenten, die einen durch Sustainalytics ermittelten Risiko Score von 30 überschreiten.

Emissionsintensität

Perzentil über 50 %

Ausschluss von Emittenten, die ein Emissionsintensitäts-Perzentil von 50 % im Vergleich zur Peergroup überschreiten. Die Peergroup orientiert sich an der BICS-Level-4-Gruppe sowie an der Umsatznähe zum Emittenten.

United Nations Global Compact

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die nicht in Übereinstimmung mit dem United Nations Global Compact sind.

Kinderarbeit

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die an Rechtsfällen im Zusammenhang mit Kinderarbeit oder an weit verbreiteten oder ungeheuerlichen Fällen von Kinderarbeit beteiligt waren, die Widerstand gegen verbesserte Praktiken leisten oder die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Kontroverses Umweltverhalten

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Nicht notwendige Tierversuche

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die Tierversuche durchführen. Hiervon ausgenommen sind Emittenten, die damit gesetzlichen Vorschriften nachkommen.

Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten

ohne Umsatzschwelle

Mithilfe des Freedom House Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die anhand des Global Freedom Status als „Not Free“ klassifiziert werden.

Korruption

< 30

Mithilfe des Corruption Perception Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch Transparency International weniger als 30 Corruption Perception Index Points zugeordnet bekommen.

Menschliche Entwicklung

Wert unter 0,7

Mithilfe des Human Development Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch die Vereinten Nationen einen Human Development Index Value von unter 0,7 zugeordnet bekommen.

Pariser Klimaabkommen

ohne Umsatzschwelle

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die das Pariser Klimaabkommen nicht unterzeichnet haben.

SDG Index Score

unter 70

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die einen durch das Sustainable Development Solutions Network ermittelten SDG Index Score von 70 unterschreiten.

CO₂-Emissionen

> 15 t/Kopf

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 15 t CO₂-Emissionen pro Kopf verursachen.

Treibhausgas-Emissionen

> 20 t/Kopf

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 20 t Treibhausgas-Emissionen pro Kopf verursachen.

Beteiligung kontroverser Staaten

Einfluss > 25 %

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, bei denen der direkte Einfluss durch kontroverse Staaten 25 % überschreitet. Ein Staat gilt als kontrovers, wenn dieser mit einem durch die Freedom House Organisation vergebenen Global Freedom Score von unter 60 bewertet wird.

Kontroverses Umweltverhalten

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Die hier beschriebenen Ausschlusskriterien gehen an einigen Stellen über das hinaus, was die vorvertraglichen Informationen nach der EU-Offenlegungsverordnung vorschreiben, und spiegeln die tatsächliche Anwendung wider. Maßgeblich bleiben die vorvertraglichen Informationen und die weiteren Fondsdokumente.

Stand: 21.08.2026