Der Nachhaltigkeitsprozess je Fonds
Jeder Fonds hat einen eigenen Prüfweg. Hier steht, welche Kriterien gelten, wer über die Aufnahme entscheidet und was danach laufend überwacht wird.
Evergreen Sustainable World Stocks
gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert
Nachhaltigkeitsziel
Mindestens 80 % des Fondsvermögens sind Impact-aligned Investments. Zusätzlich strebt der Fonds an, eine geringere Treibhausgas-Emissionsintensität zu erreichen als der Vergleichsindex MSCI World Climate Paris Aligned Index und damit einen signifikanten Beitrag zum Pariser Klimaabkommen zu leisten.
Ausschließen
Ausschluss bestimmter Geschäftsfelder, schwacher Nachhaltigkeitsbewertungen und von Normverstößen.
Alle Ausschlusskriterien im DetailRecherche zu den Unternehmen über Internetquellen und spezialisierte Datenbanken.
Bewertung jedes Unternehmens einzeln durch Geschäftsführung, CSR-Management und Portfoliomanagement, Aufnahme nur mit Zweidrittelmehrheit.
Auswählen
Eine umfassende wirtschaftliche Prüfung entscheidet, ob und mit welchem Gewicht ein Titel Teil des Portfolios wird.
Überwachen
Bei neuen Kontroversen erneute Diskussion und Abstimmung im Ausschuss. Der Prozess beginnt erneut bei der Kontroversenrecherche.
Der gestrichelte Rahmen kennzeichnet Schritte, die eine reine Wirtschaftsprüfung sind und damit nicht vollständig zum Nachhaltigkeitsprozess gehören.
Ausschlusskriterien im Detail
Alkohol
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung von Alkohol oder mehr als 30 % ihres Umsatzes unmittelbar aus dem Vertrieb von Alkohol erzielen. Alkohol ist definiert als jede vergorene Spirituose, die Ethylalkohol oder Ethanol als berauschendes Mittel enthält.
Fossile Brennstoffe
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb fossiler Brennstoffe (Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl) erzielen. Dies beinhaltet auch Fracking und Ölsande.
Fossile Energieerzeugung
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie erzielen. Netzbetreiber zählen nicht hierzu.
Atomenergie
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung aus atomaren Quellen gewonnener Energie erzielen.
Waffen
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Waffen erzielen. Als Waffe gilt jeder Gegenstand, der direkt oder indirekt zu Offensivzwecken genutzt werden kann — dazu zählen konventionelle, zivile, militärische, biologische und nukleare Waffen. Bei unkonventionellen Waffen erstreckt sich der Ausschluss zusätzlich auf vorgelagerte Tätigkeiten, also auf die Zulieferung.
Tabak
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Tabak erzielen. Tabak ist definiert als Zusatzstoff, welcher aus der getrockneten Nikotinpflanze gewonnen wird.
Glücksspiel
Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Glücksspiel erzielen. Glücksspiel ist definiert als der Einsatz von Geld oder Wertgegenständen auf den Ausgang eines Spiels, eines Wettbewerbs oder eines Ereignisses, dessen Ausgang vom Zufall abhängt, im Bewusstsein des Risikos und in der Hoffnung auf einen Gewinn.
Pornografie / Erwachsenenunterhaltung
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von pornografischem Material oder Erwachsenenunterhaltung erzielen. Das umfasst solche Unternehmen, die an der Produktion von Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind und/oder Etablissements für Erwachsenenunterhaltung besitzen bzw. betreiben, einschließlich Erwachsenenfilme und -fernsehprogramme, Magazine und Erwachsenen-Websites, sowie Unternehmen, die am Vertrieb von Materialien der Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind.
Nicht notwendige Tierhaltung
Ausschluss von Emittenten, die Tierhaltung oder -produktion zum Zwecke des Vertriebs im Sinne der GICS-Klassifizierung „Consumer Discretionary“ betreiben bzw. im Vertrieb tierischer Produkte im Sinne dieser Klassifizierung tätig sind oder wiederholt gegen Tierschutzgesetze verstoßen haben.
Bloomberg ESG Governance Pillar Score
Ausschluss von Emittenten, die einen durch Bloomberg ermittelten ESG Governance Pillar Score von 2 unterschreiten. Der Score bewertet die Bereiche Managementstrukturen und -vergütung sowie Eigentümerrechte.
MSCI ESG Rating
Ausschluss von Emittenten, die ein durch MSCI ESG Research ermitteltes Rating von BB unterschreiten.
Sustainalytics Score
Ausschluss von Emittenten, die einen durch Sustainalytics ermittelten Risiko Score von 30 überschreiten.
Emissionsintensität
Ausschluss von Emittenten, die ein Emissionsintensitäts-Perzentil von 50 % im Vergleich zur Peergroup überschreiten. Die Peergroup orientiert sich an der BICS-Level-4-Gruppe sowie an der Umsatznähe zum Emittenten.
United Nations Global Compact
Ausschluss von Emittenten, die nicht in Übereinstimmung mit dem United Nations Global Compact sind.
Kinderarbeit
Ausschluss von Emittenten, die an Rechtsfällen im Zusammenhang mit Kinderarbeit oder an weit verbreiteten oder ungeheuerlichen Fällen von Kinderarbeit beteiligt waren, die Widerstand gegen verbesserte Praktiken leisten oder die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.
Kontroverses Umweltverhalten
Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.
Nicht notwendige Tierversuche
Ausschluss von Emittenten, die Tierversuche durchführen. Hiervon ausgenommen sind Emittenten, die damit gesetzlichen Vorschriften nachkommen.
Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten
Mithilfe des Freedom House Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die anhand des Global Freedom Status als „Not Free“ klassifiziert werden.
Korruption
Mithilfe des Corruption Perception Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch Transparency International weniger als 30 Corruption Perception Index Points zugeordnet bekommen.
Menschliche Entwicklung
Mithilfe des Human Development Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch die Vereinten Nationen einen Human Development Index Value von unter 0,7 zugeordnet bekommen.
Pariser Klimaabkommen
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die das Pariser Klimaabkommen nicht unterzeichnet haben.
SDG Index Score
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die einen durch das Sustainable Development Solutions Network ermittelten SDG Index Score von 70 unterschreiten.
CO₂-Emissionen
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 15 t CO₂-Emissionen pro Kopf verursachen.
Treibhausgas-Emissionen
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 20 t Treibhausgas-Emissionen pro Kopf verursachen.
Beteiligung kontroverser Staaten
Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, bei denen der direkte Einfluss durch kontroverse Staaten 25 % überschreitet. Ein Staat gilt als kontrovers, wenn dieser mit einem durch die Freedom House Organisation vergebenen Global Freedom Score von unter 60 bewertet wird.
Kontroverses Umweltverhalten
Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.
Die hier beschriebenen Ausschlusskriterien gehen an einigen Stellen über das hinaus, was die vorvertraglichen Informationen nach der EU-Offenlegungsverordnung vorschreiben, und spiegeln die tatsächliche Anwendung wider. Maßgeblich bleiben die vorvertraglichen Informationen und die weiteren Fondsdokumente.
Stand: 21.08.2026