Der Nachhaltigkeitsprozess je Fonds
Jeder Fonds hat einen eigenen Prüfweg. Hier steht, welche Kriterien gelten, wer über die Aufnahme entscheidet und was danach laufend überwacht wird.
Tomorrow Fund
gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert
Nachhaltigkeitsziel
Mindestens 80 % des Fondsvermögens sind Impact-aligned Investments. Mit dem XDC-Modell von Right. Based On Science wird zusätzlich gemessen, ob die Klimawirkung des Portfolios einer Erwärmung von höchstens 2 Grad entspricht.
Prüfen
Evergreen GmbH schlägt Titel für das Anlageuniversum vor.
Tomorrow GmbH prüft jeden vorgeschlagenen Titel nach eigenen Ausschlusskriterien, ergänzt um eine Kontroversenprüfung über die Datenbank RepRisk und eine Klimabewertung des einzelnen Titels.
Alle Kriterien im DetailAusschlusskriterien allein genügen nicht: Ein Titel kommt nur ins Anlageuniversum, wenn er zusätzlich mindestens ein Positivkriterium erfüllt, also einen erkennbaren Beitrag in einem der fünf Themenfelder leistet.
Der externe Ausschuss entscheidet final und unabhängig über die Aufnahme ins Anlageuniversum.
Auswählen
Umfassende wirtschaftliche Prüfung für den Portfoliobau innerhalb des von Tomorrow GmbH freigegebenen Anlageuniversums durch Evergreen GmbH.
Prüfung, ob der Fonds auf Portfolioebene das Nachhaltigkeitsziel von maximal 2 °C erreicht.
Überwachen
Kontinuierliches Kontroversenmonitoring durch Tomorrow GmbH. Der Prozess beginnt erneut bei der Kontroversenrecherche.
Der gestrichelte Rahmen kennzeichnet Schritte, die eine reine Wirtschaftsprüfung sind und damit nicht vollständig zum Nachhaltigkeitsprozess gehören.
Ausschlusskriterien im Detail
Der Tomorrow Fund arbeitet nicht nur mit Ausschlusskriterien. Ein Unternehmen wird nur dann ins Anlageuniversum aufgenommen, wenn es zusätzlich mindestens ein Positivkriterium erfüllt.
Biozide, Pestizide, Fungizide und Asbest
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 10 % ihres Umsatzes mit Bioziden, Pestiziden, Fungiziden oder Asbest erzielen. Die Schwelle gilt für jeden dieser Stoffe einzeln.
Herstellung synthetischer Mineraldünger
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung synthetischer Mineraldünger erzielen. Emittenten mit einer glaubwürdigen Umstellung auf grüne Produktion, etwa grünes Ammoniak, werden im Einzelfall geprüft.
Gentechnisch veränderte Lebensmittel
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus gentechnisch veränderten Lebensmitteln erzielen.
Ultra-verarbeitete Lebensmittel
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 10 % ihres Umsatzes unmittelbar aus ultra-verarbeiteten Lebensmitteln wie Softdrinks, Fastfood oder stark gesüßten bzw. gesalzenen Snacks erzielen.
Massentierhaltung und Fleischverarbeitung
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz mit intensiver Tierhaltung erzielen oder Fleisch aus restriktiven Haltungsformen wie Batteriekäfigen oder Kastenständen verarbeiten.
Kommerzielle Fischerei und Aquakultur
Sektorausschluss von Emittenten aus den Bereichen kommerzielle Fischerei und Aquakultur.
Arbeit
Ausschluss von Emittenten, die gegen die ILO-Kernarbeitsnormen verstoßen, Beschäftigte ungleich behandeln oder menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen unterwerfen, Kinder- oder Zwangsarbeit einsetzen oder systematisch Sicherheits- und Gesundheitsstandards am Arbeitsplatz umgehen.
Fossile und atomare Energie
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Förderung, dem Handel oder der Erzeugung von Energie aus fossilen oder atomaren Quellen (Kohle, Öl, Uran) erzielen.
Neuentwicklung fossiler Infrastruktur
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Neuentwicklung von Kohleminen, Kohlekraftwerken oder neuer Öl-/Gasexploration erzielen.
Betrieb fossiler oder nuklearer Kraftwerke
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus dem Betrieb fossiler oder nuklearer Kraftwerke erzielen.
Zulieferung an die fossile Industrie
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 10 % ihres Umsatzes aus der Zulieferung an die fossile Industrie erzielen.
Lebens- oder futtermittelbasierte Biokraftstoffe
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus lebensmittel- oder futtermittelbasierten Biokraftstoffen erzielen.
Schädigende Großprojekte
Ausschluss von Emittenten, die Großprojekte mit Schädigung von Ökosystemen wie Pipelines oder Staudämme betreiben oder gegen die Equator Principles bzw. gegen international anerkannte Standards für nachhaltige Biomaterialien und Staudammprojekte verstoßen.
Fossil betriebene Fahrzeuge
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Herstellung fossil betriebener Fahrzeuge (Automobil, Schifffahrt, Luftfahrt) erzielen.
Zulieferung entsprechender Komponenten
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes aus der Zulieferung entsprechender Komponenten erzielen.
Fehlende Emissionsreduktionsstrategie
Ausschluss von Emittenten ohne Emissionsreduktionsstrategie.
Langlebige Schadstoffe
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Herstellung oder dem Handel von organischen Chlorverbindungen, Fluorkohlenwasserstoffen oder langlebigen organischen Schadstoffen erzielen.
Ozonschädigende Chemikalien
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus ozonschädigenden oder international beschränkten Chemikalien erzielen.
Stockholmer Konvention
Ausschluss von Emittenten, die gegen die Stockholmer Konvention verstoßen.
Fünf Freiheiten der Tiere
Ausschluss von Emittenten, die gegen die fünf Freiheiten der Tiere verstoßen.
FARM-Mindeststandards
Ausschluss von Emittenten, die gegen die FARM-Mindeststandards verstoßen.
Ausbeutung zu Unterhaltungszwecken
Ausschluss von Emittenten, die Tiere zu Unterhaltungszwecken wie Zirkus, Zoo oder Trophäenjagd ausbeuten.
Illegale Tierversuche
Ausschluss von Emittenten, die gesetzlich nicht vorgeschriebene (illegale) Tierversuche durchführen oder beauftragen.
Tiertransport über Zeitgrenzen
Ausschluss von Emittenten, die Tiere über artspezifische Zeitgrenzen hinaus transportieren, in der Regel mehr als acht Stunden.
Konfliktmineralien und Ressourcenausbeutung
Ausschluss von Emittenten, die Konfliktmineralien abbauen oder handeln, natürliche Ressourcen ausbeuten, Tiefseebergbau betreiben, Forst- oder Holz ohne FSC-Zertifizierung beschaffen, Rohstoffe illegal beschaffen (einschließlich Holz), ökologisch besonders wertvolle Flächen wie Moore und Wälder umwandeln, die Rechte indigener Bevölkerung missachten oder zur Ausweitung der Plastikproduktion beitragen.
Gewässerschutz
Ausschluss von Emittenten, die schädliche Abfälle in Flüsse oder Ozeane einleiten, Gewässer verschmutzen oder Wasserrechte in wasserarmen Gebieten erwerben.
Ökosysteme und Artenschutz
Ausschluss von Emittenten, die Entwaldung und Bodendegradation betreiben, Wasser- und Stoffkreisläufe, Bodenfruchtbarkeit oder Biodiversität dauerhaft schädigen, durch IUCN oder UNESCO geschützte Arten und Flächen schädigen, mit vom Aussterben bedrohten Arten handeln oder diese gefährden, oder invasive Arten einbringen bzw. verbreiten.
Gentechnisch veränderte Organismen (landwirtschaftlich)
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Herstellung, Erforschung oder dem Handel gentechnisch veränderter Organismen für landwirtschaftliche Zwecke erzielen.
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Konfliktgebiete
Ausschluss von Emittenten, die Organisationen oder Aktivitäten gegen demokratische Institutionen, Rechtsstaatlichkeit oder Menschenrechte unterstützen, Lobbying gegen Klimaschutz betreiben, Standorte in nach humanitärem Völkerrecht besetzten Gebieten betreiben oder nutzen, oder mit unkontrollierbarem Unfall-, Umwelt- oder Gesellschaftsrisiko operieren.
Suchtfördernde Substanzen und Verhaltensweisen
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung oder Förderung suchtfördernder Substanzen und Verhaltensweisen wie Tabak, Alkohol oder Glücksspiel erzielen.
Kontroverse Branchen
Ausschluss von Emittenten in kontroversen Branchen wie Pornografie.
Berichterstattung und Managementsysteme
Ausschluss von Emittenten mit unzureichender finanzieller oder nichtfinanzieller Berichterstattung zu Emissionen, Eigentümerstruktur, politischer Aktivität, Umsätzen, Steuern oder Gerichtsverfahren, ohne Umwelt- und Sozialrisikomanagementsystem oder ohne erforderliche Zertifizierungen für Fertigungsprodukte in der verarbeitenden Industrie.
Rechtsverstöße, Korruption und illegale Praktiken
Ausschluss von Emittenten mit Rechtsverstößen im Bereich Gleichstellung, Arbeits-, Umwelt- oder Datenschutzrecht, Verstößen gegen internationale Abkommen wie die UN-Biodiversitätskonvention oder die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, Menschenrechtsverstößen, Verstößen gegen Offenlegungspflichten, illegalem Land- oder Ressourcenerwerb, Korruption und unrechtmäßiger Vorteilsnahme, Bestechung, illegalen Geschäftspraktiken wie Bilanzbetrug, Preisabsprachen oder Steuerhinterziehung, oder Nutzung von Steueroasen ohne Begründung in der Berichterstattung.
Waffen und Militärgüter
Ausschluss von Emittenten, die Umsatz mit Waffen erzielen. Dazu zählen Feuerwaffen, Streumunition, Nuklear-, Chemie- und Biowaffen, Brandwaffen, autonome Waffensysteme und komplette Waffensysteme, jeweils einschließlich Entwicklung, Wartung, Test, Lagerung und Handel. Ebenfalls ausgeschlossen sind Emittenten, die Produkte oder Dienstleistungen speziell für militärische oder Verteidigungszwecke anbieten, einschließlich der Güter auf der EU Common Military List.
Dual-Use-Güter
Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes aus Gütern mit doppeltem Verwendungszweck erzielen, wenn die militärische Nutzung überwiegt.
Vertiefte Einzelfallprüfung
Belastbare Hinweise auf eine signifikante Beteiligung an militärischen oder Verteidigungsaktivitäten sind Anlass für eine vertiefte Einzelfallprüfung, kein automatischer Ausschluss.
Positivkriterien
Die Positivkriterien folgen denselben Themenfeldern wie die Ausschlusskriterien, mit Ausnahme der Rüstung, für die es keine Positivkriterien gibt. Sie arbeiten ohne Umsatzschwellen: Maßgeblich sind Themen-, Produkt- und Branchenbeispiele.
Diese Kriterien entsprechen dem aktuellen Ausschlusskriterien-Katalog der Tomorrow GmbH. Sie werden von Tomorrow eigenständig gepflegt und regelmäßig aktualisiert. Maßgeblich bleiben die vorvertraglichen Informationen und die weiteren Fondsdokumente.
Stand: 21.08.2026