Nachhaltigkeit

Der Nachhaltigkeits­prozess je Fonds

Jeder Fonds hat einen eigenen Prüfweg. Hier steht, welche Kriterien gelten, wer über die Aufnahme entscheidet und was danach laufend überwacht wird.

Tomorrow Fund

gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert

Nachhaltigkeitsziel

Mindestens 80 % des Fondsvermögens sind Impact-aligned Investments. Mit dem XDC-Modell von Right. Based On Science wird zusätzlich gemessen, ob die Klimawirkung des Portfolios einer Erwärmung von höchstens 2 Grad entspricht.

1

Prüfen

Vorschlag von Emittenten

Evergreen GmbH schlägt Titel für das Anlageuniversum vor.

Ausschlusskriterien

Tomorrow GmbH prüft jeden vorgeschlagenen Titel nach eigenen Ausschlusskriterien, ergänzt um eine Kontroversenprüfung über die Datenbank RepRisk und eine Klimabewertung des einzelnen Titels.

Alle Kriterien im Detail
Positivkriterien

Ausschlusskriterien allein genügen nicht: Ein Titel kommt nur ins Anlageuniversum, wenn er zusätzlich mindestens ein Positivkriterium erfüllt, also einen erkennbaren Beitrag in einem der fünf Themenfelder leistet.

Tomorrow Impact Council

Der externe Ausschuss entscheidet final und unabhängig über die Aufnahme ins Anlageuniversum.

2

Auswählen

Finanzanalyse & Portfoliokonstruktion

Umfassende wirtschaftliche Prüfung für den Portfoliobau innerhalb des von Tomorrow GmbH freigegebenen Anlageuniversums durch Evergreen GmbH.

Klimaziel-Prüfung

Prüfung, ob der Fonds auf Portfolioebene das Nachhaltigkeitsziel von maximal 2 °C erreicht.

3

Überwachen

Laufende Überprüfung

Kontinuierliches Kontroversenmonitoring durch Tomorrow GmbH. Der Prozess beginnt erneut bei der Kontroversenrecherche.

Der gestrichelte Rahmen kennzeichnet Schritte, die eine reine Wirtschaftsprüfung sind und damit nicht vollständig zum Nachhaltigkeitsprozess gehören.

Tomorrow Fund

Ausschlusskriterien im Detail

Der Tomorrow Fund arbeitet nicht nur mit Ausschlusskriterien. Ein Unternehmen wird nur dann ins Anlageuniversum aufgenommen, wenn es zusätzlich mindestens ein Positivkriterium erfüllt.

1 — Gewährleistung von Grundbedürfnissen 6 Kriterien
Gesundheit
Ernährung
2 — Empowerment 1 Kriterium
3 — Klimaschutz 12 Kriterien
Energie & Effizienz
Mobilität
Emissionsvermeidung
4 — Natur 9 Kriterien
Tiere
Ressourcen & Rohstoffe
Wasser
Biodiversität
5 — Fairness 5 Kriterien
Gesellschaftliche Verantwortung
Transparenz
Unternehmensführung
6 — Rüstung 3 Kriterien

Biozide, Pestizide, Fungizide und Asbest

> 10 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 10 % ihres Umsatzes mit Bioziden, Pestiziden, Fungiziden oder Asbest erzielen. Die Schwelle gilt für jeden dieser Stoffe einzeln.

Herstellung synthetischer Mineraldünger

> 5 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung synthetischer Mineraldünger erzielen. Emittenten mit einer glaubwürdigen Umstellung auf grüne Produktion, etwa grünes Ammoniak, werden im Einzelfall geprüft.

Gentechnisch veränderte Lebensmittel

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus gentechnisch veränderten Lebensmitteln erzielen.

Ultra-verarbeitete Lebensmittel

> 10 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 10 % ihres Umsatzes unmittelbar aus ultra-verarbeiteten Lebensmitteln wie Softdrinks, Fastfood oder stark gesüßten bzw. gesalzenen Snacks erzielen.

Massentierhaltung und Fleischverarbeitung

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz mit intensiver Tierhaltung erzielen oder Fleisch aus restriktiven Haltungsformen wie Batteriekäfigen oder Kastenständen verarbeiten.

Kommerzielle Fischerei und Aquakultur

Sektorausschluss

Sektorausschluss von Emittenten aus den Bereichen kommerzielle Fischerei und Aquakultur.

Arbeit

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die gegen die ILO-Kernarbeitsnormen verstoßen, Beschäftigte ungleich behandeln oder menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen unterwerfen, Kinder- oder Zwangsarbeit einsetzen oder systematisch Sicherheits- und Gesundheitsstandards am Arbeitsplatz umgehen.

Fossile und atomare Energie

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Förderung, dem Handel oder der Erzeugung von Energie aus fossilen oder atomaren Quellen (Kohle, Öl, Uran) erzielen.

Neuentwicklung fossiler Infrastruktur

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Neuentwicklung von Kohleminen, Kohlekraftwerken oder neuer Öl-/Gasexploration erzielen.

Betrieb fossiler oder nuklearer Kraftwerke

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus dem Betrieb fossiler oder nuklearer Kraftwerke erzielen.

Zulieferung an die fossile Industrie

> 10 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 10 % ihres Umsatzes aus der Zulieferung an die fossile Industrie erzielen.

Lebens- oder futtermittelbasierte Biokraftstoffe

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus lebensmittel- oder futtermittelbasierten Biokraftstoffen erzielen.

Schädigende Großprojekte

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die Großprojekte mit Schädigung von Ökosystemen wie Pipelines oder Staudämme betreiben oder gegen die Equator Principles bzw. gegen international anerkannte Standards für nachhaltige Biomaterialien und Staudammprojekte verstoßen.

Fossil betriebene Fahrzeuge

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Herstellung fossil betriebener Fahrzeuge (Automobil, Schifffahrt, Luftfahrt) erzielen.

Zulieferung entsprechender Komponenten

> 5 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes aus der Zulieferung entsprechender Komponenten erzielen.

Fehlende Emissionsreduktionsstrategie

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten ohne Emissionsreduktionsstrategie.

Langlebige Schadstoffe

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Herstellung oder dem Handel von organischen Chlorverbindungen, Fluorkohlenwasserstoffen oder langlebigen organischen Schadstoffen erzielen.

Ozonschädigende Chemikalien

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus ozonschädigenden oder international beschränkten Chemikalien erzielen.

Stockholmer Konvention

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die gegen die Stockholmer Konvention verstoßen.

Fünf Freiheiten der Tiere

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die gegen die fünf Freiheiten der Tiere verstoßen.

FARM-Mindeststandards

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die gegen die FARM-Mindeststandards verstoßen.

Ausbeutung zu Unterhaltungszwecken

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Tiere zu Unterhaltungszwecken wie Zirkus, Zoo oder Trophäenjagd ausbeuten.

Illegale Tierversuche

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die gesetzlich nicht vorgeschriebene (illegale) Tierversuche durchführen oder beauftragen.

Tiertransport über Zeitgrenzen

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Tiere über artspezifische Zeitgrenzen hinaus transportieren, in der Regel mehr als acht Stunden.

Konfliktmineralien und Ressourcenausbeutung

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die Konfliktmineralien abbauen oder handeln, natürliche Ressourcen ausbeuten, Tiefseebergbau betreiben, Forst- oder Holz ohne FSC-Zertifizierung beschaffen, Rohstoffe illegal beschaffen (einschließlich Holz), ökologisch besonders wertvolle Flächen wie Moore und Wälder umwandeln, die Rechte indigener Bevölkerung missachten oder zur Ausweitung der Plastikproduktion beitragen.

Gewässerschutz

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die schädliche Abfälle in Flüsse oder Ozeane einleiten, Gewässer verschmutzen oder Wasserrechte in wasserarmen Gebieten erwerben.

Ökosysteme und Artenschutz

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die Entwaldung und Bodendegradation betreiben, Wasser- und Stoffkreisläufe, Bodenfruchtbarkeit oder Biodiversität dauerhaft schädigen, durch IUCN oder UNESCO geschützte Arten und Flächen schädigen, mit vom Aussterben bedrohten Arten handeln oder diese gefährden, oder invasive Arten einbringen bzw. verbreiten.

Gentechnisch veränderte Organismen (landwirtschaftlich)

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Herstellung, Erforschung oder dem Handel gentechnisch veränderter Organismen für landwirtschaftliche Zwecke erzielen.

Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Konfliktgebiete

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die Organisationen oder Aktivitäten gegen demokratische Institutionen, Rechtsstaatlichkeit oder Menschenrechte unterstützen, Lobbying gegen Klimaschutz betreiben, Standorte in nach humanitärem Völkerrecht besetzten Gebieten betreiben oder nutzen, oder mit unkontrollierbarem Unfall-, Umwelt- oder Gesellschaftsrisiko operieren.

Suchtfördernde Substanzen und Verhaltensweisen

> 5 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung oder Förderung suchtfördernder Substanzen und Verhaltensweisen wie Tabak, Alkohol oder Glücksspiel erzielen.

Kontroverse Branchen

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten in kontroversen Branchen wie Pornografie.

Berichterstattung und Managementsysteme

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten mit unzureichender finanzieller oder nichtfinanzieller Berichterstattung zu Emissionen, Eigentümerstruktur, politischer Aktivität, Umsätzen, Steuern oder Gerichtsverfahren, ohne Umwelt- und Sozialrisikomanagementsystem oder ohne erforderliche Zertifizierungen für Fertigungsprodukte in der verarbeitenden Industrie.

Rechtsverstöße, Korruption und illegale Praktiken

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten mit Rechtsverstößen im Bereich Gleichstellung, Arbeits-, Umwelt- oder Datenschutzrecht, Verstößen gegen internationale Abkommen wie die UN-Biodiversitätskonvention oder die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, Menschenrechtsverstößen, Verstößen gegen Offenlegungspflichten, illegalem Land- oder Ressourcenerwerb, Korruption und unrechtmäßiger Vorteilsnahme, Bestechung, illegalen Geschäftspraktiken wie Bilanzbetrug, Preisabsprachen oder Steuerhinterziehung, oder Nutzung von Steueroasen ohne Begründung in der Berichterstattung.

Waffen und Militärgüter

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz mit Waffen erzielen. Dazu zählen Feuerwaffen, Streumunition, Nuklear-, Chemie- und Biowaffen, Brandwaffen, autonome Waffensysteme und komplette Waffensysteme, jeweils einschließlich Entwicklung, Wartung, Test, Lagerung und Handel. Ebenfalls ausgeschlossen sind Emittenten, die Produkte oder Dienstleistungen speziell für militärische oder Verteidigungszwecke anbieten, einschließlich der Güter auf der EU Common Military List.

Dual-Use-Güter

> 5 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes aus Gütern mit doppeltem Verwendungszweck erzielen, wenn die militärische Nutzung überwiegt.

Vertiefte Einzelfallprüfung

ohne Umsatzschwelle

Belastbare Hinweise auf eine signifikante Beteiligung an militärischen oder Verteidigungsaktivitäten sind Anlass für eine vertiefte Einzelfallprüfung, kein automatischer Ausschluss.

Positivkriterien

Die Positivkriterien folgen denselben Themenfeldern wie die Ausschlusskriterien, mit Ausnahme der Rüstung, für die es keine Positivkriterien gibt. Sie arbeiten ohne Umsatzschwellen: Maßgeblich sind Themen-, Produkt- und Branchenbeispiele.

Gewährleistung von Grundbedürfnissen
Gesundheit · Hygiene & Wasser · Ernährung · Wohnen · Sicherheit
Empowerment
Bildung · Arbeit · Gleichstellung · Geschäftsmodelle
Klimaschutz
Erneuerbare Energien · Digitalisierung · Mobilität · Emissionsvermeidung
Natur
Tiere · Ressourcen & Rohstoffe · Forstwirtschaft
Fairness
Gesellschaftliche Verantwortung · Transparenz · Unternehmensführung

Diese Kriterien entsprechen dem aktuellen Ausschlusskriterien-Katalog der Tomorrow GmbH. Sie werden von Tomorrow eigenständig gepflegt und regelmäßig aktualisiert. Maßgeblich bleiben die vorvertraglichen Informationen und die weiteren Fondsdokumente.

Stand: 21.08.2026