Unser Nachhaltigkeitsprozess

Unser Nachhaltigkeits-prozess

Um sicherzustellen, dass nur Wert­pa­piere in unsere Fonds aufgenom­men wer­den, die unseren Nach­haltigkeit­skri­te­rien entsprechen, durch­laufen alle Assets zuvor einen mehrstu­fi­gen ESG-Prozess. Dieser Prozess gilt über­greifend für alle Arten von Emit­ten­ten (Staat­en, Unternehmen, Über­staatliche Organisationen).

Anwendung

Anwendung

Der EVERGREEN Nach­haltigkeit­sprozess inklu­sive der Auss­chlusskri­te­rien find­et Anwen­dung auf fol­gende Fonds:

  • Ever­green Sus­tain­able World Bonds 
    (DE000A3DQ2X7 & DE000A3DQ2W9)

  • Ever­green Sus­tain­able World Stocks 
    (DE000A3DQ2Z2 & DE000A3DQ2Y5)

Die Fonds Ever­green PDI Yin (DE000A2PMXW3) und Ever­green PDI Yang (DE000A2PMXW3) befind­en sich derzeit noch in der Übergangsphase.

Die 4 Stufen des Nachhaltigkeitsprozesses

Durch unseren mehrstu­fi­gen Prozess stellen wir sich­er, dass das nach­haltige Han­deln oder die nach­haltige Tran­si­tion der Emit­ten­ten auf allen drei Ebe­nen der Nach­haltigkeit (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) abge­bildet wird. Nur wenn eine Anlage die ver­schiede­nen Ebe­nen erfol­gre­ich durch­läuft, wird sie für die EVER­GREEN-Fonds zugelassen.

Stufe 1

Level I Kriterien

(Ausschluss)

Die Lev­el I Kri­te­rien zie­len darauf ab, schädliche Anla­gen aus dem Port­fo­lio auszuschließen. Dadurch heißt diese Ebene auch Auss­chluss- oder ‘Exclu­sion’ Ebene. Sie bein­hal­ten alle Aspek­te des ESG mit Fokus auf Social (S) und Gov­er­nance (G).

Stufe 2

EVERGREEN Nachhaltigkeits-ausschuss

Nach­dem ein Emit­tent die Lev­el I Kri­te­rien erfol­gre­ich bestanden hat, wird er auf dem zweit­en Lev­el von unserem inter­nen Nach­haltigkeit­sauss­chuss geprüft.
Dieser beste­ht aus Per­so­n­en des Port­fo­lioman­age­ments, des CSR Teams sowie der Geschäftsführung.

Der Nach­haltigkeit­sauss­chuss hat die Auf­gabe zu überwachen, ob die Emit­ten­ten mit den EVERGREEN Werten übere­in­stim­men und eventuelle Kon­tro­ver­sen aufzudecken.

Mith­il­fe der Lev­el I Kri­te­rien und des EVERGREEN Nach­haltigkeit­sauss­chuss­es wird für alle Emit­ten­ten ein notwendi­ges Min­dest­maß an Nach­haltigkeit, sowie die Vere­in­barkeit mit den von EVERGREEN vertrete­nen Werten sichergestellt.

Stufe 3

Impact Ebene

Die Impact Ebene iden­ti­fiziert Invest­ments, die einen geziel­ten und mess­baren ökol­o­gis­chen und sozialen Mehrw­ert zur Erre­ichung der 17 Sus­tain­able Devel­op­ment Goals (SDGs) der Vere­in­ten Natio­nen beitra­gen und charak­ter­isiert diese als Impact Investments.

Damit unter­schei­det sie sich von den anderen Ebe­nen, denn statt des Emit­ten­ten ste­ht das einzelne Invest­ment im Vordergrund.

Stufe 4

Level II
Kriterien

(Ausschluss & Best in Class)

Die Lev­el II Kri­te­rien find­en bei allen Emit­ten­ten Anwen­dung, die durch die Lev­el I Kri­te­rien und den EVERGREEN Nach­haltigkeit­sauss­chuss freigegeben wur­den, deren Invest­ment aber nicht als „Impact Invest­ment“ klas­si­fiziert wurden.

Die Lev­el II Kri­te­rien über­schre­it­en die Stan­dar­d­auss­chlusskri­te­rien und wen­den einen ökol­o­gisch fokussierten „Best in Class“-Ansatz mit mess­baren Kli­ma Metriken an.