Unsere Ausschlusskriterien
Unsere Ausschlusskriterien
Unsere Ausschlusskriterien sind fester Bestandteil des Nachhaltigkeitsprozesses, den alle Emittenten durchlaufen müssen, bevor sie für einen der EVERGREEN-Fonds zugelassen werden. Dieser Prozess besteht aus insgesamt vier Stufen, bei denen die Level I Kriterien auf Stufe 1 und die Level II Kriterien auf Stufe 4 Anwendung finden.
Anwendung der Ausschlusskriterien
Anwendung der Ausschlusskriterien
Der EVERGREEN Nachhaltigkeitsprozess inklusive der hier beschriebenen Ausschlusskriterien findet Anwendung auf folgende Fonds:
Die Fonds Evergreen PDI Yin (DE000A2PMXW3) und Evergreen PDI Yang (DE000A2PMXW3) befinden sich derzeit noch in der Übergangsphase.
Level I (Ausschluss)
Die Level I Ausschlusskriterien finden Anwendung auf alle Einzeltitel innerhalb der betroffenen Fonds. Sie stellen ein Minimum an Nachhaltigkeit hinsichtlicher alle Aspekte des ESG mit Fokus auf Social (S) und Governance (G) sicher. Sie richten sich nach den „Do No Significant Harm“ Kriterien der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin), den „Principal Adverse Impacts“ nach dem deutschen Zielmarktkonzept, den “Good Governance” Prinzipien der Europäischen Union sowie den Standardausschlusskriterien gängiger ESG Indizes. Sie entsprechen der „Exclusion“ Investment Strategie nach Eurosif und beinhalten alle Aspekte des ESG mit Fokus auf Social (S) und Governance (G).
Staaten
Als Staaten zählen alle Emittenten, die eine Instanz darstellen, welche die Autorität hat ein Land zu regieren und diese Autorität durch die Vereinten Nationen anerkannt wird. Ein Emittent gilt ebenfalls als Staat, wenn es sich um einen Agenten dieser Autorität handelt, welcher eingeschränkte Regierungskompetenz besitzt.
Unternehmen
Als Unternehmen zählen alle Emittenten, die eine wirtschaftliche Tätigkeit verfolgen und nicht unter die Definition eines Staates oder einer überstaatlichen Organisation fallen.
Überstaatliche Organisationen
Als Überstaatliche Organisation zählen alle Emittenten, die von einem oder mehreren Staaten oder deren Agenten zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung gegründet wurden oder die die ausdrückliche Garantie oder Unterstützung durch einen oder mehrere Staaten oder deren Agenten zugesichert bekommen.
Level II (Ausschluss & Best in Class)
Die Level II Kriterien gelten für alle Emittenten , die durch die Level I Kriterien und den EVERGREEN Nachhaltigkeitsausschuss freigegeben wurden, deren Investments aber nicht als Impact Investment klassifiziert wurde. Sie überschreiten die Standardausschlusskriterien (Level I) und wenden einen ökologisch fokussierten „Best in Class“ Ansatz mit messbaren Klima Metriken an. Die Level II Kriterien entsprechen der „Exclusion“ und „Best in Class“ Investment Strategie nach Eurosif und beinhalten alle Aspekte des ESG mit Fokus auf Environment (E).
Staaten
Als Staaten zählen alle Emittenten, die eine Instanz darstellen, welche die Autorität hat ein Land zu regieren und diese Autorität durch die Vereinten Nationen anerkannt wird. Ein Emittent gilt ebenfalls als Staat, wenn es sich um einen Agenten dieser Autorität handelt, welcher eingeschränkte Regierungskompetenz besitzt.
Unternehmen
Als Unternehmen zählen alle Emittenten, die eine wirtschaftliche Tätigkeit verfolgen und nicht unter die Definition eines Staates oder einer überstaatlichen Organisation fallen.
Überstaatliche Organisationen
Investments Überstaatlicher Organisationen, welche nicht durch die Impact Ebene als Impact Investment klassifiziert wurden, werden durch die Level II Kriterien ausgeschlossen.