Unsere Ausschlusskriterien

Unsere Ausschlusskriterien

Unsere Auss­chlusskri­te­rien sind fes­ter Bestandteil des Nach­haltigkeit­sprozess­es, den alle Emit­ten­ten durch­laufen müssen, bevor sie für einen der EVER­GREEN-Fonds zuge­lassen wer­den. Dieser Prozess beste­ht aus ins­ge­samt vier Stufen, bei denen die Lev­el I Kri­te­rien auf Stufe 1 und die Lev­el II Kri­te­rien auf Stufe 4 Anwen­dung finden.

Anwendung der Ausschlusskriterien

Anwendung der Ausschlusskriterien

Der EVERGREEN Nach­haltigkeit­sprozess inklu­sive der hier beschriebe­nen Auss­chlusskri­te­rien find­et Anwen­dung auf fol­gende Fonds:

  • Ever­green Sus­tain­able World Bonds 
    (DE000A3DQ2X7 & DE000A3DQ2W9)

  • Ever­green Sus­tain­able World Stocks 
    (DE000A3DQ2Z2 & DE000A3DQ2Y5)

Die Fonds Ever­green PDI Yin (DE000A2PMXW3) und Ever­green PDI Yang (DE000A2PMXW3) befind­en sich derzeit noch in der Übergangsphase.

Level I (Ausschluss)

Die Lev­el I Auss­chlusskri­te­rien find­en Anwen­dung auf alle Einzelti­tel inner­halb der betrof­fe­nen Fonds. Sie stellen ein Min­i­mum an Nach­haltigkeit hin­sichtlich­er alle Aspek­te des ESG mit Fokus auf Social (S) und Gov­er­nance (G) sich­er. Sie richt­en sich nach den „Do No Sig­nif­i­cant Harm“ Kri­te­rien der Bun­de­sanstalt für Finan­za­uf­sicht (BaFin), den „Prin­ci­pal Adverse Impacts“ nach dem deutschen Ziel­mark­tkonzept, den “Good Gov­er­nance” Prinzip­i­en der Europäis­chen Union sowie den Stan­dar­d­auss­chlusskri­te­rien gängiger ESG Indizes. Sie entsprechen der „Exclu­sion“ Invest­ment Strate­gie nach Eurosif und bein­hal­ten alle Aspek­te des ESG mit Fokus auf Social (S) und Gov­er­nance (G).

Staaten

Als Staat­en zählen alle Emit­ten­ten, die eine Instanz darstellen, welche die Autorität hat ein Land zu regieren und diese Autorität durch die Vere­in­ten Natio­nen anerkan­nt wird. Ein Emit­tent gilt eben­falls als Staat, wenn es sich um einen Agen­ten dieser Autorität han­delt, welch­er eingeschränk­te Regierungskom­pe­tenz besitzt.

Mith­il­fe des Free­dom House Index wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die anhand des Glob­al Free­dom Sta­tus als “Not Free” klas­si­fiziert werden.

Mith­il­fe des Cor­rup­tion Per­cep­tion Index wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die durch Trans­paren­cy Inter­na­tion­al weniger als 30 Cor­rup­tion Per­cep­tion Index Points zuge­ord­net bekommen.

Mith­il­fe des Human Devel­op­ment Index wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die durch die Vere­in­ten Natio­nen einen Human Devel­op­ment Index Val­ue von unter 0,7 zuge­ord­net bekommen.

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die das Paris­er Kli­maabkom­men nicht unterze­ich­net haben.

Unternehmen

Als Unternehmen zählen alle Emit­ten­ten, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ver­fol­gen und nicht unter die Def­i­n­i­tion eines Staates oder ein­er über­staatlichen Organ­i­sa­tion fallen.

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die unmit­tel­bar Umsatz aus der Her­stel­lung von Alko­hol gewin­nen. Alko­hol ist definiert als jede ver­gorene Spir­i­tu­ose, die Eth­yl­alko­hol oder Ethanol als berauschen­des Mit­tel enthält. (Thresh­old: >5 %)

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die unmit­tel­bar Umsatz aus dem Ver­trieb von Alko­hol gewin­nen. Alko­hol ist definiert als jede ver­gorene Spir­i­tu­ose, die Eth­yl­alko­hol oder Ethanol als berauschen­des Mit­tel enthält. (Thresh­old: >30 %)

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die unmit­tel­bar Umsatz aus der Her­stel­lung oder dem Ver­trieb fos­siler Brennstoffe (Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl) gewin­nen. Dies bein­hal­tet auch Frack­ing und Ölsande. (Thresh­old: = 0 %)

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die unmit­tel­bar Umsatz aus der Her­stel­lung oder dem Ver­trieb aus fos­silen Brennstof­fen (Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl) gewonnen­er Energie gewin­nen. Net­z­be­treiber zählen nicht hierzu. (Thresh­old: > 10 %)

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die unmit­tel­bar Umsatz aus der Her­stel­lung oder dem Ver­trieb von Glücksspiel gewin­nen. Glücksspiel ist definiert als der Ein­satz von Geld oder Wert­ge­gen­stän­den auf den Aus­gang eines Spiels, eines Wet­tbe­werbs oder eines Ereigniss­es, dessen Aus­gang vom Zufall abhängt, im Bewusst­sein des Risikos und in der Hoff­nung auf einen Gewinn. (Thresh­old: = 0 %)

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die an Rechts­fällen im Zusam­men­hang mit Kinder­ar­beit beteiligt waren, die Wider­stand gegen verbesserte Prak­tiken leis­ten oder die wieder­holt in der Kri­tik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die wieder­holt gegen Umwelt­ge­set­ze ver­stoßen, die Pro­jek­te mit mas­siv­er neg­a­tiv­er Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raub­bau natür­lich­er Ressourcen betreiben und die wieder­holt in der Kri­tik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die Tier­hal­tung oder ‑pro­duk­tion zum Zwecke des Ver­triebs im Sinne der GICS Klas­si­fizierung „Con­sumer Dis­cre­tionary“ betreiben bzw. im Ver­trieb tierisch­er Pro­duk­te im Sinne der GICS Klas­si­fizierung „Con­sumer Dis­cre­tionary“ tätig sind oder wieder­holt gegen Tier­schutzge­set­ze ver­stoßen haben. (Thresh­old: = 0 %)

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die Tierver­suche durch­führen. Hier­von ausgenom­men sind solche Emit­ten­ten, die geset­zliche Vorschriften ver­fol­gen. (Thresh­old = 0)

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die unmit­tel­bar Umsatz aus der Her­stel­lung oder dem Ver­trieb von pornografis­chen Mate­r­i­al gewin­nen. Pornografie ist definiert als Mate­r­i­al, in dem “ein­deutige sex­uelle Hand­lun­gen” im Vorder­grund ste­hen, ins­beson­dere die Darstel­lung oder Beschrei­bung von sex­uellen oder exeku­tiv­en Aktiv­itäten in lasziv­er Weise. (Thresh­old: = 0 %)

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die unmit­tel­bar Umsatz aus der Her­stel­lung oder dem Ver­trieb von Tabak gewin­nen. Tabak ist definiert als Zusatzstoff, welch­er aus der getrock­neten Nikot­inpflanze gewon­nen wird. (Thresh­old: = 0 %)

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die nicht in Übere­in­stim­mung mit dem Unit­ed Nations Glob­al Com­pact sind.

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die unmit­tel­bar Umsatz aus der Her­stel­lung oder dem Ver­trieb von Waf­fen gewin­nen. Als Waf­fen zählen alle kon­ven­tionellen, zivilen, mil­itärischen, biol­o­gis­chen und nuk­learen Waf­fen. Als Waffe sind alle Gegen­stände definiert die direkt oder indi­rekt zu Offen­siv­en Zweck­en genutzt wer­den kön­nen. (Thresh­old: = 0 %)

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die einen durch Bloomberg ermit­tel­ten BESG Gov­er­nance Pil­lar Score von 2 unterschreiten.

Überstaatliche Organisationen

Als Über­staatliche Organ­i­sa­tion zählen alle Emit­ten­ten, die von einem oder mehreren Staat­en oder deren Agen­ten zur Förderung der wirtschaftlichen Entwick­lung gegrün­det wur­den oder die die aus­drück­liche Garantie oder Unter­stützung durch einen oder mehrere Staat­en oder deren Agen­ten zugesichert bekommen.

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die wieder­holt gegen Umwelt­ge­set­ze ver­stoßen, die Pro­jek­te mit mas­siv­er neg­a­tiv­er Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt betreiben oder die Raubab­bau natür­lich­er Ressourcen betreiben und die wieder­holt in der Kri­tik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, bei denen der direk­te Ein­fluss durch kon­tro­verse Staat­en 25 % über­schre­it­et. Ein Staat gilt als kon­tro­vers, wenn dieser mit einem durch die Free­dom House Organ­i­sa­tion vergebe­nen Glob­al Free­dom Score von unter 60 bew­ertet wird. (Thresh­old: > 25 %)

Level II (Ausschluss & Best in Class)

Die Lev­el II Kri­te­rien gel­ten für alle Emit­ten­ten , die durch die Lev­el I Kri­te­rien und den EVERGREEN Nach­haltigkeit­sauss­chuss freigegeben wur­den, deren Invest­ments aber nicht als Impact Invest­ment klas­si­fiziert wurde. Sie über­schre­it­en die Stan­dar­d­auss­chlusskri­te­rien (Lev­el I) und wen­den einen ökol­o­gisch fokussierten „Best in Class“ Ansatz mit mess­baren Kli­ma Metriken an. Die Lev­el II Kri­te­rien entsprechen der „Exclu­sion“ und „Best in Class“ Invest­ment Strate­gie nach Eurosif und bein­hal­ten alle Aspek­te des ESG mit Fokus auf Envi­ron­ment (E).

Staaten

Als Staat­en zählen alle Emit­ten­ten, die eine Instanz darstellen, welche die Autorität hat ein Land zu regieren und diese Autorität durch die Vere­in­ten Natio­nen anerkan­nt wird. Ein Emit­tent gilt eben­falls als Staat, wenn es sich um einen Agen­ten dieser Autorität han­delt, welch­er eingeschränk­te Regierungskom­pe­tenz besitzt.

Mith­il­fe des Free­dom House Index wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die anhand des Glob­al Free­dom Sta­tus als “Not Free” klas­si­fiziert werden.

Mith­il­fe des Cor­rup­tion Per­cep­tion Index wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die durch Trans­paren­cy Inter­na­tion­al weniger als 30 Cor­rup­tion Per­cep­tion Index Points zuge­ord­net bekommen.

Mith­il­fe des Human Devel­op­ment Index wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die durch die Vere­in­ten Natio­nen einen Human Devel­op­ment Index Val­ue von unter 0,7 zuge­ord­net bekommen.

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die jährlich mehr als 15t CO2-Emis­sio­nen pro Kopf verursachen.

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die jährlich mehr als 20t Treib­haus­gas-Emis­sio­nen pro Kopf verur­sachen. Unter Treib­haus­gasen ver­ste­ht man die Summe von sieben Gasen, die direk­te Auswirkun­gen auf den Kli­mawan­del haben: Kohlen­diox­id (CO2), Methan (CH4), Distick­stof­fox­id (N2O), Flu­o­rchlorkohlen­wasser­stoffe (FCKW), teil­halo­ge­nierte Flu­o­rkohlen­wasser­stoffe (FKW), per­flu­o­ri­erte Kohlen­wasser­stoffe (FKW), Schwe­fel­hexa­flu­o­rid (SF6) und Stick­stofftri­flu­o­rid (NF3).

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die einen durch das Sus­tain­able Devel­op­ment Solu­tions Net­work ermit­tel­ten SDG Index Score von 70 unterschreiten.

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die das Paris­er Kli­maabkom­men nicht unterze­ich­net haben.

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die einen durch Sus­tain­a­lyt­ics ermit­tel­ten Risiko Score von 30 überschreiten.

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die ein durch MSCI ESG Research ermit­teltes Rat­ing von BB unterschreiten.

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die unmit­tel­bar Umsatz aus der Her­stel­lung oder dem Ver­trieb aus atom­aren Quellen gewonnen­er Energie gewin­nen. (Thresh­old: = 0)

Es wer­den alle Emit­ten­ten aus­geschlossen, die ein Emis­sion­sin­ten­sitäts-Perzen­til von 50 % im Ver­gle­ich zur Peer­group über­schre­it­en. Die Peer­group beste­ht aus 100 Unternehmen, die in der­sel­ben GICS Indus­try Group tätig sind, sowie vom Umsatz her am näch­sten am Emit­ten­ten liegen. Die Def­i­n­i­tion der Peer­group erfol­gt automa­tisiert durch Bloomberg.

Unternehmen

Als Unternehmen zählen alle Emit­ten­ten, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ver­fol­gen und nicht unter die Def­i­n­i­tion eines Staates oder ein­er über­staatlichen Organ­i­sa­tion fallen.

Überstaatliche Organisationen

Invest­ments Über­staatlich­er Organ­i­sa­tio­nen, welche nicht durch die Impact Ebene als Impact Invest­ment klas­si­fiziert wur­den, wer­den durch die Lev­el II Kri­te­rien ausgeschlossen.